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Magdeburg, den 11.12.2001

Bundesratsinitiative zur besoldungsrechtlichen Gleichstellung von Sekundarschullehrerinnen und -lehrern neuen Rechts

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 716/01 Magdeburg, den 11. Dezember 2001 Bundesratsinitiative zur besoldungsrechtlichen Gleichstellung von Sekundarschullehrerinnen und -lehrern neuen Rechts Die Landesregierung setzt sich schon seit langem dafür ein, dass nach neuem Recht ausgebildeten Sekundarschullehrerinnen und -lehrern in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit zum Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe eröffnet werden soll. Dies ist nicht über eine landesgesetzliche Regelung, sondern allein über eine änderung der Bundesbesoldungordnung möglich. Die Landesregierung hat daher in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, dass Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine entsprechende Gesetzesinitiative im Bundesrat zur Abstimmung stellen wird. Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass 35 Prozent der Sekundarschullehrerinnen und -lehrer neuen Rechts im Rahmen einer zu erstellenden Beförderungskonzeption die Möglichkeit erhalten, in die Besoldungsgruppe A13/ Verg.Gr. IIa BAT-O zu gelangen. Entsprechende änderungen hatten bereits die jeweiligen Konferenzen der Finanzminister und der Kultusminister beschlossen. Die Gesetzesinitiative soll noch am 20. Dezember 2001 im Bundesrat behandelt werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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