Gute Startbedingungen für den Euro/ Finanzminister Wolfgang Gerhards: Steckt der Euro im Portemonnaie, steigt die Akzeptanz
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 731/01 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 731/01 Magdeburg, den 18. Dezember 2001 Gute Startbedingungen für den Euro/ Finanzminister Wolfgang Gerhards: Steckt der Euro im Portemonnaie, steigt die Akzeptanz Mit der Ausgabe der Euro-Banknoten und -Münzen ab dem 1. Januar 2002 wird der Euro gesetzliches Zahlungsmittel in den zwölf Teilnehmerstaaten des Euro-Raums. Dies sei ein überaus wichtiges Kapitel in der Geschichte der EU, sagte heute Sachsen-Anhalts Finanzminister Wolfgang Gerhards. "Ich weiß, dass viele Bürger auch in Sachsen-Anhalt der neuen Währung kritisch gegenüber stehen. Für die Menschen im Osten Deutschlands ist die D-Mark schließlich nicht nur Währung, sondern sie steht auch symbolisch für das wiedervereinte Deutschland." Er sei davon überzeugt, dass die Akzeptanz der neuen Währung jedoch spürbar steigen werde, wenn die Bürger den Euro im Portemonnaie haben werden, sagte Gerhards weiter. Sie würden die Vorteile der neuen Währung zu schätzen wissen, wenn sie die nächste Urlaubsreise in ein Euro-Land antreten. Ab dem 1. Januar 2002 ist der Euro Alltag. So hat sich das Land Sachsen-Anhalt auf ihn vorbereitet: Seit 1999 werden in verschiedenen Bereichen der Verwaltung neben DM-Beträgen nachrichtlich Euro-Beträge in Bescheiden verwendet. In der Steuerverwaltung ist es durch die Euro-Einführungsschreiben vom Dezember 1998 und April 1999 möglich geworden, dass für Besteuerungszeiträume innerhalb der übergangszeit vom 1. Januar 1999 bis zum 31.Dezember 2001 Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärungen sowie Lohnsteueranmeldungen wahlweise in DM oder Euro abgegeben werden können. Ab Mai 2001 wurde eine Sicherheitskonzeption erarbeitet. Darin wurden landesweite Standards über polizeiliche Maßnahmen in der Vorbereitungsphase und des Parallelumlaufs des Euro-Bargeldes festgelegt. Im November 2001 wurde durch den Landtag ein umfangreiches Gesetz beschlossen, durch das in 108 Gesetzen und Verordnungen DM-Angaben durch Euro-Angaben ersetzt worden sind. Dabei wurde darauf geachtet, die Umstellung möglichst bürgerfreundlich vorzunehmen, die öffentlichen Haushalte jedoch nicht unnötig zu belasten. Das Gesetz lässt sich auf der Homepage des Finanzministeriums ( www.fm.sachsen-anhalt.de ) nachlesen. Insgesamt fällt die Euro-Umstellung in eine Zeit mit gemäßigtem Preisklima, was eine gute Startbedingung für den Euro ist. Unterstützend gegen Bestrebungen, die Einführung der neuen Währung für höhere Preise zu nutzen, wirkt auch die Freiwillige Selbstverpflichtung des deutschen Einzelhandels. Danach haben sich die Spitzenverbände des Handels im Dezember 1997 zur korrekten Umrechnung und Rundung, zur doppelten Preisauszeichnung und zur Stabilität der Verkaufspreise verpflichtet. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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