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Magdeburg, den 18.12.2001

Weniger Bürokratie - 54 Förderrichtlinien seit 1996 entfallen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 726/01 Magdeburg, den 18. Dezember 2001 Weniger Bürokratie - 54 Förderrichtlinien seit 1996 entfallen Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung einen Bericht zur Reduzierung und Qualitätsverbesserung von Förderrichtlinien von Innenminister Dr. Manfred Püchel zustimmend zur Kenntnis genommen. Danach sind seit 1996 von insgesamt 179 Förderprogrammen 54 weggefallen. Innenminister Püchel unterstrich, dass im Zuge der überprüfung auch eine qualitative Verbesserung der Fördermittelbearbeitung und ¿bewilligung erfolgte, dies u. a. in den Bereichen Arbeitsmarktförderung, Wirtschaftsförderung sowie Wohnungs- und Städtebauförderung. Die jetzt noch existierenden 125 Förderprogramme verteilen sich wie folgt auf die Ressorts: Ressort Anzahl 1996 Anzahl 1999/2001 Wegfall/ Aufwuchs Staatskanzlei 4 1 - 3 Innenministerium 9 5 - 4 Sozialministerium 45 27 - 18 Wirtschafts-ministerium 22 11 - 11 MRLU (Umwelt) 19 8 - 11 MRLU (Landw.) 43 41 - 2 Verkehrsministerium 20 11 - 9 Kultusministerium 17 21 + 4 Summe 179 125 - 54 Vor dem Hintergrund der Haushaltsengpässe sollen die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge der Fördermaßnahmen, so Püchel, künftig noch stärker in den Vordergrund treten. In diesem Zusammenhang würden Aufwand und Nutzen kritischer hinterfragt und die Fördermittelbearbeitung im Rahmen der Möglichkeiten weiter vereinfacht. Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und vor dem Hintergrund anstehender e-government-Vorhaben solle kurzfristig eine übersicht der Förderprogramme des Landes als Service-Leistung im Rahmen des Landesportals Sachsen-Anhalt durch das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt bereitgestellt werden. Zum Hintergrund: Das Innen- und das Finanzministerium hatten den Auftrag, ein Raster für die ressortinternen überprüfungen zur Reduzierung und Qualitätsverbesserung der Förderrichtlinien zu entwickeln. Dabei wurde auf folgende Kernfragen besonderes Gewicht gelegt: Können Förderprogramme mit ähnlichen Zielen im eigenen Geschäftsbereich verzahnt oder ressortübergreifend vernetzt werden? Können Verfahrensabläufe bei der Fördermittelbewilligung vereinfacht werden und Stellen außerhalb der Landesverwaltung für die Bearbeitung in Frage kommen (z. B. Landesförderinstitut, Verbände, Kommunen o. ä.)? Ist das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen für einzelne Förderfälle angemessen, und ist die sogenannte Bagatellgrenze (1.000 DM/Einzelpersonen bzw. 10.000 DM/Gebietskörperschaften) eingehalten worden? Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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