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Magdeburg, den 14.01.2002

Ministerin Kuppe: Existenzgründungsförderung ohne Abstriche / Dezember-Aussetzer geht nicht zu Lasten der Selbständigen

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 008/02 Magdeburg, den 14. Januar 2002 Ministerin Kuppe: Existenzgründungsförderung ohne Abstriche / Dezember-Aussetzer geht nicht zu Lasten der Selbständigen Magdeburg. Arbeitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) wird die Existenzgründungsförderung in diesem Jahr ohne Abstriche fortsetzen. Mit einem Finanzvolumen von rund 32 Millionen EURO können sich wiederum gut 2.000 Frauen und Männer in Kursen auf die Führung eines eigenen Unternehmens vorbereiten. Die im Vorjahr an den Start gegangene Virtuelle Akademie für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, bei der Bildungsträger ihre Lehrangebote mittels moderner Medien miteinander vernetzen, erhält für ihre weitere Profilierung rund 2,2 Millionen EURO. Ministerin Kuppe erklärte: "Eine schlagkräftige Hilfe des Landes für Existenzgründerinnen und Existenzgründer ist ein Gebot der Stunde. Wir setzen damit Akzente für eine auf Wirtschaftswachstum orientierte Arbeitsmarktpolitik. Frauen und Männer, die ein tragfähiges Firmenkonzept mit viel Mut, Risikobereitschaft und Entschlossenheit umsetzen wollen, brauchen Unterstützung." Die Ministerin betonte: "Ich stehe zu meinem Wort. Die Unternehmen im Land ¿ kleine wie große ¿ können auf die Arbeitsministerin als zuverlässige Partnerin bauen." Im Zusammenhang mit Verzögerungen bei der Bewilligung neuer Kurse zum Jahreswechsel hat die Ministerin bereits vor Wochen entschieden, dass der organisatorisch-technisch bedingte Aussetzer nicht zu Lasten der Existenzgründungen geht. "Niemand, der die Zusage für einen Kurs in der Tasche hatte, muss nun leer ausgehen", erklärte Frau Kuppe. Die Kursberechtigung bleibe auch für jene erhalten, die laut Förderrichtlinie ab Januar 2002 keine Förderung mehr bekommen hätten. In den Fällen, wo betroffene Existenzgründerinnen und ¿gründer namentlich dem Ministerium bekannt sind, wurde dies den Frauen und Männern auch bereits mitgeteilt. Laut Förderrichtlinie können Qualifizierungshilfen nur für Selbständige gewährt werden, deren Firmengründung nicht länger als ein Jahr zurück liegt. So also zum Beispiel ein Unternehmen im Dezember 2000 gegründet wurde, hätte der Qualifizierungskurs zwingend spätestens im Dezember 2001 beginnen müssen. Durch die kleine Bewilligungspause konnten jedoch im Dezember anders als ursprünglich geplant einige Kurse vorerst nicht starten. Für diese Lehrgänge waren auch Selbständige angemeldet, bei denen genau diese Jahresfrist im Dezember abgelaufen ist. Impressum: Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales Pressestelle Seepark 5-7 39116 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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