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Magdeburg, den 29.01.2002

Sachsen-Anhalt hält auch nach Sachsens Ausstieg an gemeinsamer Ländervertretung in Brüssel fest / Neue Vereinbarung mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern angestrebt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 064/02 Magdeburg, den 29. Januar 2002 Sachsen-Anhalt hält auch nach Sachsens Ausstieg an gemeinsamer Ländervertretung in Brüssel fest / Neue Vereinbarung mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern angestrebt Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hält an dem geplanten gemeinsamen Sitz ostdeutscher Ländervertretungen in Brüssel auch nach dem Ausstieg Sachsens fest. Finanzminister Wolfgang Gerhards erklärte heute die weitere Vorgehensweise: "Wir streben nun mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Drei-Länder-Vereinbarung an." Deshalb hat das sachsen-anhaltische Kabinett heute beschlossen, die gegenwärtig gültige Vereinbarung mit den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen zu kündigen. Dies geschieht einvernehmlich mit den anderen beteiligten Ländern. Entscheidend bei der neuen Vereinbarung sei der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit. In den Verhandlungen würden die durch den Wegfall Sachsens entstehenden Mehrkosten eine wichtige Rolle spielen, so der Minister. Wie hoch diese seien, lasse sich zur Zeit nicht beziffern, sondern werde erst im Ergebnis der Gespräche festgestellt. Brandenburg habe einen größeren Flächenbedarf signalisiert, dazu aber noch keinen Beschluss gefasst. Der notwendige Umbau des Hauses am Boulevard St. Michel wird insgesamt rund acht Millionen Euro kosten. Die Arbeit der Landesvertretung in Brüssel wird durch die Vertragskündigung nicht beeinträchtigt. Die Liegenschaft St. Michel, die frühere Botschaft der DDR in Belgien, war 1994 den vier Ländern vom Bund übertragen worden. Anlage Chronologie der Baumaßnahme in Brüssel für die Verbindungsbüros der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt Anlage Chronologie der Baumaßnahme in Brüssel für die Verbindungsbüros der vier Länder 06.12.1994 übertragung der Liegenschaft durch Vermögenszuordnung des Bundes zu gleichen Teilen auf Brandenburg (BB), Mecklenburg-Vorpommern (MV), Sachsen (SN), Sachsen-Anhalt (ST); hausverwaltende Dienststelle ist MW des Landes ST 22./23.05.95 Erste baufachliche Beratung der Nutzer durch die Staatshochbauverwaltung zur Erstellung einer Raumkonzeption mit qualitativen Anforderungen 09.04.1997 Genehmigung der Bauanträge aller 4 Nutzer mit einer Kostengrenze von 12,0 Mio. DM Aufforderung zur übernahme der Federführung der Baumaßnahme durch das Land Sachsen-Anhalt 24.07.1997 In Absprache mit dem zuständigen Landesministerium NRW erhielt im Rahmen eines Verwaltungshilfeabkommens das Staatsbauamt Erkelenz den Planungsauftrag zur Aufstellung der Haushaltsunterlage -Bau- (Nähe zur Grenze nach Belgien, Erfahrungen mit belgischen Baufirmen) ¿ Einbindung des Büros Groep-Planning, Brügge, für die Architekturplanung 17.12.1997 Abschluss der Vier-Länder-Vereinbarung zur gemeinsamen Baumaßnahme für die Verbindungsbüros der Länder BB, ST, MV und SN bei der EU in Brüssel; offizielle übertragung der Federführung auf das Land Sachsen-Anhalt 09. 01.1998 Abschluss des Verwaltungshilfeabkommens zwischen NRW und ST im Namen der 4 Länder für die Planung der Baumaßnahme durch das SBA Erkelenz 26.02.1998 Vorstellung der Planungsvarianten vor den Ländervertretern durch SBA Erkelenz/Büro Groep-Planning. Dabei erfolgte die Festlegung der Variante, dass Brandenburg sein Verbindungsbüro im Gebäude Mesens unterbringt und die anderen 3 Verbindungsbüros das Gebäude St. Michel nutzen. 29.04.1998 MF ST sieht Kostendeckel von 12,0 Mio. DM als nicht ausreichend an SBA Erkelenz und Groep-Planning bestätigen jedoch, den Kostenrahmen von 12,0 Mio. DM einhalten zu können. Daher wird der Deckel von 12,0 Mio. DM vom MF ¿ ST zwingend vorgegeben. 07.10.1998 Vorschlag von Groep-Planning zur Deckung des Flächenmehrbedarfs von Sachsen durch Aufstockung des Gebäudes St. Michel mit einem 8. OG. Dies lehnt Sachsen aus Kostengründen ab. 12.11.1998 Vorlage der HU-Bau mit Gesamtkosten von 12,350 Mio. DM mit einem 8. OG., mit Beschallungs- und Medientechnik für den Saal und mit Deckendurchbrüchen für eine interne Erschließung der Verbindungsbüros 23./27.11.98 Prüfung der HU-Bau mit folgende Kürzungen: - keine komplette Küchenausstattung - Wegfall des 8. OG beim Gebäude St. Michel 12.04.1999 Genehmigung der HU-Bau durch die 4 Länder: Bausumme: 11.113.000,- DM Erstausstattung: 200.000,- DM Gesamtkosten: 11.313.000,- DM 28.06.1999 Unterrichtung des Ausschusses der Finanzen des Landtages zur Baumaßnahme mit einem Kostenanteil für Sachsen-Anhalt von 2.828,3 TDM 09.07.1999 übernahme der Baumaßnahme durch das StHBA Dessau wegen unzureichender Begleitung durch das SBA Erkelenz und Betreuung der weiteren Ausführungsplanung. 27.07.1999 Hinweise an Planungsbüro Groep-Planning, dass HU-Bau bindend ist. Auf dieser Basis soll Ausführungsplanung erfolgen und die Bauleistungen sollen an einen Generalunternehmer vergeben werden (gemeinsamer Wille der Länder). 10.08.1999 Groep-Planning informiert über gestiegene Baupreise, sichert aber gegenüber StHBA Dessau die Einhaltung des Kostenrahmens von 12,0 Mio. DM zu. 17.11.1999 Forderung der Länder SN, MV, BB nach mehr Flächen (jetzt wieder Aufstockung um 8. OG, überbauung der Balkone und Umplanung des Gebäudes Mesens-BB-Teil) 20.12.1999 / 19.01.2000 Planungsverzögerungen auf Grund - von änderungswünschen von BB - überbauung der Balkone durch SN Februar 2000 Veränderungen in der Zuständigkeit in den beteiligten Ländern führen zu neuen Vorstellungen zur Baumaßnahme in Brüssel. Daraus resultieren Probleme mit dem Planungsbüro Groep-Planning und Zeitverzögerungen. 24.03.2000 Baugenehmigungsantrag für die Baumaßnahme wird in Brüssel eingereicht. 11.08.2000 Stadt Brüssel erteilt die Baugenehmigung für die Baumaßnahme 01.11.2000 Gesonderter Bauauftrag für die Abbrucharbeiten zur Beschleunigung der Baumaßnahme. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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