Sozialministerium: Vertrag mit Förderzusage an Marseille hat es nie gegeben / Fünf Marseille-Behauptungen, die richtig zu stellen sind
Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 016/02 Magdeburg, den 4. Februar 2002 Sozialministerium: Vertrag mit Förderzusage an Marseille hat es nie gegeben / Fünf Marseille-Behauptungen, die richtig zu stellen sind Magdeburg/Dessau. Im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit zwischen dem Marseille-Seniorenwohnpark Coswig und dem Land Sachsen-Anhalt, der am (heutigen) Montag vor dem Verwaltungsgericht Dessau verhandelt wird, stellt das Sozialministerium erneut klar: Anders als von der Marseille-Kliniken AG dargestellt, gab und gibt es keine Verträge zwischen dem Land und der Kliniken AG mit einer Förderzusage, schon gar nicht mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Die 1992 auf Betreiben der Klinik-Gruppe geschlossene "Vereinbarung über die Pflegesatzgestaltung privater sozialer Einrichtungen in Sachsen-Anhalt" konnte (wie von Ulrich Hansel ¿ heute Marseille ¿ unterschrieben) jederzeit mit einer Frist zum Ende eines Kalenderjahres von den Heimträgern oder den Kostenträgern gekündigt werden. Das Land kündigte 1996 fristgerecht. Davon unbeschadet kann die Marseille-Kliniken AG jedoch wie eh und je laut Gesetz Investitionskosten, die nicht von der öffentlichen Hand getragen wurden, über das tägliche Heimentgelt refinanzieren. Und das tut der Heimbetreiber auch. Aktuell stellt der Seniorenwohnpark Coswig einen Investitionskostenanteil pro Pflegetag von 30,74 DM in Rechnung. Anders als von der Marseille-Kliniken AG dargestellt, war es die freie Entscheidung des Unternehmers Marseille, ohne öffentliches Fördergeld zu bauen. Nicht anders ist es zu erklären, dass die Klinik-Gruppe in keinem Fall vor Baubeginn einen Förderantrag gestellt hat. Vielmehr entschied sich das Unternehmen aus freien Stücken für den alternativen Weg der Refinanzierung über Pflegesätze. Im Zusammenhang mit dem Abschluss der Pflegesatz-Vereinbarung 1992 erklärte Marseille, dass ein Baukostenzuschuss (auch für Coswig) nicht mehr nötig sei, da die Baukosten über die laufenden Pflegesätze finanziert würden. Anders als von der Marseille-Kliniken AG dargestellt, steht für die Unternehmensgruppe der Weg zur Teilhabe an Fördertöpfen in Sachsen-Anhalt wie für alle Anbieter der Altenpflege generell offen. Dazu muss jedoch als erste Voraussetzung vor Baubeginn ein Antrag gestellt werden. Dies hat Marseille in keinem der Fälle getan. Anders als von der Marseille-Gruppe dargestellt, gab es in Sachsen-Anhalt bereits vor dem Sonderinvestitionsprogamm Ost einen landeseigenen Fördertopf für die Altenpflege. Das Land unterstützte seit Anfang der 90-er Jahre Investitionen in der stationären Altenpflege mit bis zu 40 Prozent der Baukosten. Die Marseille-Gruppe hatte alle Möglichkeiten, an diesem Programm zu partizipieren. Sie hat sie aber nicht genutzt. Anders als von der Marseille-Gruppe dargestellt, wurden bis einschließlich 2000 alle Anträge auf Förderung, die vor Investitionsbeginn gestellt und mit einem positiven Votum des Kreises versehen waren, voll berücksichtigt. Das gilt für frei gemeinnützige Träger ebenso wie für private und kommunale Anbieter. Da gab es keinerlei Unterschiede in der Antragsbearbeitung. Das heißt, hätte Marseille wirklich vor Investitionsbeginn einen ordentlichen Förderantrag gestellt, dann wäre der auch berücksichtigt worden. Es ist also nicht das Land, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Marseille-Heime im Stich lässt. Vielmehr war, ist und bleibt es die Entscheidung der Klinik-Gruppe, die Investitionskosten über die Heimentgelte zu refinanzieren. Impressum: Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de
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