Landesregierung will klare Perspektive für Sachsen-Anhalts Lehrer/ Unterschriftsreifer Anschlussvertrag zum Lehrertarifvertrag noch vor der Sommerpause angestrebt
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 083/02 Magdeburg, den 5. Februar 2002 Landesregierung will klare Perspektive für Sachsen-Anhalts Lehrer/ Unterschriftsreifer Anschlussvertrag zum Lehrertarifvertrag noch vor der Sommerpause angestrebt Landesregierung und Lehrergewerkschaften wollen den Anschlussvertrag zum Lehrertarifvertrag noch vor der Sommerpause zur Unterschriftsreife bringen. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs im Finanzministerium, an dem am Montag Abend Finanzminister Wolfgang Gerhards, Kultusminister Dr. Gerd Harms, der Vorsitzende des GEW-Landesverbandes, Thomas Lippmann, und Dietrich Schaeffer, DBB Tarifunion, teil nahmen. Es bestehe Einigkeit darüber, dass die entsprechenden Verhandlungen sofort nach der Landtagswahl am 21. April aufgenommen werden, sagte Gerhards nach dem Treffen. "Das Gespräch hat gezeigt, dass bei allen Beteiligten der Wille vorhanden ist, den Lehrern eine klare Perspektive zu geben. Das kommt nicht zuletzt dem Unterrichtsniveau und damit den Schülerinnen und Schülern zu gute", betonte Minister Harms. Die Landesregierung setzt sich das Ziel, spätestens im Jahr 2010 ein Beschäftigungsvolumen von 100 Prozent zu erreichen. Der seit dem Schuljahr 1997/98 geltende Lehrertarifvertrag läuft am 31. Juli 2003 aus. Folgende Punkte sollen Grundlage eines Anschlusstarifvertrages bis zum Jahr 2010 sein: Der Tarifvertrag sichert weiterhin die Beschäftigung der Lehrkräfte des Landes und klärt deren Einkommensperspektiven. Die stark rückläufigen Schülerzahlen können nicht ohne Auswirkungen auf den Unterrichtsbedarf bleiben. Dennoch wird angestrebt, den Lehrkräften das vertretbare Höchstmaß an Beschäftigung und Einkommen zu bieten. Zielstellung ist dabei ein Beschäftigungsvolumen von 100 % spätestens zum Jahr 2010. Das setzt voraus, dass die sozialverträglich möglichen Personalmaßnahmen wie Angebote zur Teilzeitbeschäftigung und zum vorzeitigen Ausscheiden gegen Abfindung bzw. Rentenzuschuss, soweit mit dem Unterrichtsbedarf vereinbar, angenommen werden. Die aus dem bisherigen Tarifvertrag aufgelaufenen Arbeitszeitkonten begründen einen Rechtsanspruch der Beschäftigten und werden, falls keine andere Regelung vereinbart wird, durch Auszahlung abgegolten. Aus diesem Grund stellt die Landesregierung im Haushaltsplanentwurf 2003 die notwendigen finanziellen Mittel bereit. Alternativ zur Auszahlung kann auf Antrag der Beschäftigten auch ein bezahlter Freizeitausgleich zu Zeiten des niedrigen Unterrichtsbedarfs bewilligt werden. Soweit die Unterrichtsversorgung dies zulässt, können auch andere Formen des Freizeitausgleichs, wie zum Beispiel Sabbaticals, vereinbart werden. Bei der Festlegung der Arbeitszeiten muss nach fachbezogenen, ggfs. auch regionalen Belangen differenziert werden. Die zu vergütenden Beschäftigungsumfänge werden regelmäßig an die tatsächliche Bedarfsentwicklung angepasst und abgegolten. Zum Erhalt eines vertretbaren Altersaufbaus und zum Ausgleich des Fachlehrermangels werden jährlich 250 bis 350 junge Lehrkräfte eingestellt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de