Erlass zur Ausnahmeregelung für 25-km/h-Autos jetzt in Kraft Heyer: Unbürokratische und unkomplizierte Regelung
Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 156/01 Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 156/01 Magdeburg, den 15. November 2001 Erlass zur Ausnahmeregelung für 25-km/h-Autos jetzt in Kraft Heyer: Unbürokratische und unkomplizierte Regelung "Wir haben eine unbürokratische und unkomplizierte Regelung geschaffen, die den Betroffenen helfen wird." Das erklärte Verkehrsminister Jürgen Heyer (SPD) heute in Magdeburg zu einem Erlass des Verkehrsministeriums, mit dem Fahrer von Fahrzeugen, die auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gedrosselt wurden, die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung erhalten. Das Führen solcher Fahrzeuge mit einem vor 1989 ausgestellten DDR-Moped-, Mottorrad oder Traktorführerschein oder BRD-Führerschein Klasse 5 war durch ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Brandenburg für rechtswidrig erklärt worden. Der Erlass wurde mit dem Innen- und dem Justizministerium abgestimmt und ist ab sofort in Kraft. Die etwa 2.700 betroffenen Halter in Sachsen-Anhalt werden jetzt von den Faherlaubnisbehörden angeschrieben und auf die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung hingewiesen. Das sind die wichtigsten Punkte des Erlasses: Halter oder nahe Angehörige der Halter von Fahrzeugen, die bis zum 1. Juli 2001 mit der Eintargung "25 km/h" unter Ziffer 6 im Fahrzeugschein zugelassen waren, können einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen. Der Antrag soll innerhalb der nächsten drei Monate gestellt werden. Die Ausnahmegenehmigung Impressum: Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de
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