Möglichkeit für Ausnahmegenehmigungen erneut erweitert: 25-km/h-Autos können künftig auch im grenznahen Bereich Niedersachsens genutzt werden
Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 32/02 Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 32/02 Magdeburg, den 15. Februar 2002 Möglichkeit für Ausnahmegenehmigungen erneut erweitert: 25-km/h-Autos können künftig auch im grenznahen Bereich Niedersachsens genutzt werden Die Möglichkeit zur Nutzung von 25-km/h-Autos mit einem vor 1989 ausgestellten DDR-Moped-, Motorrad- oder Traktorführerschein oder BRD-Führerschein Klasse 5, die in Sachsen-Anhalt mit einer Ausnahmegenehmigung gestattet ist, wird auf ein weiteres Nachbarland erweitert. Wie zuvor bereits mit Brandenburg und Sachsen vereinbart, können nunmehr auch Betroffene, die in der Nähe der niedersächsischen Landesgrenze wohnen, ihr Fahrzeug entsprechend ihrem alltäglichen Bedarf im grenznahen Raum Niedersachens nutzen. Das sachsen-anhaltische Verkehrsministerium gab einen entsprechenden Erlass heraus. Niedersachsen will umgekehrt genau so verfahren. Damit besteht nur mit Thüringen keine vergleichbare Regelung. Wer von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen will, muss bei der Fahrerlaubnisbehörde seines Landkreises oder seiner kreisfreien Stadt einen Antrag stellen. In die bestehende Ausnahmegenehmigung für das jeweilige 25-km/-Auto wird dann das niedersächsische Gebiet genau eingetragen, in dem die Genehmigung zusätzlich gilt. Für weitere Fahrten ist die Ausnahmeregelung für die langsamen Fahrzeuge nicht gedacht. Martin Krems Impressum: Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de
Impressum:
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Pressestelle
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-7504
Fax: (0391) 567-7509
Mail:
presse@mlv.sachsen-anhalt.de