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Magdeburg, den 21.02.2002

Heyer stellt Förderprogramme für Stadtumbau und Wohnungsbau 2002 vor Ab 4. März 2002 können Anträge für das Stadtumbauprogramm gestellt werden

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 34/02 Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 34/02 Magdeburg, den 20. Februar 2002 Heyer stellt Förderprogramme für Stadtumbau und Wohnungsbau 2002 vor Ab 4. März 2002 können Anträge für das Stadtumbauprogramm gestellt werden Bauminister Jürgen Heyer (SPD) hat heute vor der Presse in Magdeburg die Förderprogramme für den Stadtumbau und den Wohnungsbau 2002 vorgestellt. Vom 4. März 2002 an nehmen die Wohnungsbauförderstellen der Landkreise und kreisfreien Städte Fördermittelanträge entgegen. Bereits bei der Landesbauausstellung am Wochenende in Magdeburg gibt es am Messestand der Landesregierung Informationen zu den Programmen. "Sachsen-Anhalt liegt beim Stadtumbau konzeptionell vorn: 43 Städte in unserem Land haben mit unserer Unterstützung Stadtentwicklungskonzepte erarbeitet, auf deren Grundlage Förderentscheidungen getroffen werden können. Jetzt ist die Wohnungswirtschaft gefragt, damit die Programme schnell ans Laufen kommen. Damit leisten wir auch einen Beitrag zur Stärkung unserer heimischen Bauwirtschaft", sagte Heyer. Gegenüber der Wohnungsbauförderung im Programmjahr 2001 werden die Mittel durch das Sonderprogramm "Stadtumbau Ost" erheblich gesteigert. Das Fördervolumen steigt von 95,0 Millionen auf 139,4 Millionen Euro. Der Bundesanteil wächst dabei von 15,6 Millionen auf 48,9 Millionen Euro, der Landesanteil von 79,4 Millionen auf 90,5 Millionen Euro. "In Zeiten knapper Kassen ist das eine erhebliche Kraftanstrengung", so Heyer. Das Programm Stadtumbau Ost hat für Sachsen-Anhalt einschließlich der Mittel des Landes und der Kommunen ein Finanzvolumen von rund 473,8 Millionen Euro bis 2009. Die Programme zum "Stadtumbau Ost" sind den 43 Gemeinden mit kommunalen Stadtentwicklungskonzepten vorbehalten: Stadtumbau Ost - Wohnungsaufwertung: Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Energieeinsparung, Sanierung leerstehender Wohnungen und Förderung von Modellwohnungen. Förderfähig sind konventionell und industriell errichtete Gebäude. Die bei der Investitionszulage vorgenommene Bevorzugung von Altbauten und denkmalgeschützten Beständen wurde nicht aufgegriffen, für die kostenintensiveren Altbauvorhaben ist aber im Interesse der Innenentwicklung der Städte ein höherer Fördersatz vorgesehen. Zum Abbau von überkapazitäten soll in den beiden Bestandsgruppen ein erhöhter Wohnflächenverbrauch angestoßen werden. In konventionell errichteten Gebäuden wird mit zunehmender Wohnungsgröße der Fördersatz auf bis zu 50 Prozent der Ausgaben erhöht. In industriell errichteten Gebäuden werden im Falle der Wohnungszusammenlegung die zuwendungsfähigen Baukosten auf bis zu 900 Euro je Quadratmeter erhöht. Daneben wird für alle größeren Wohnungen ab 70 Quadratmeter Wohnfläche ein Aufwendungszuschuss gewährt, der an die Mieter weiter gegeben wird. Stadtumbau Ost - Wohneigentum: Modernisierung und Instandsetzung neu erworbenen Wohneigentums und Förderung von Modellwohnungen im Bestand. Die bisherigen Fördererfahrungen haben gezeigt, dass die Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Bestandswohnungen einem erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber Eigentumsmaßnahmen in den Randgebieten und Umlandgemeinden ausgesetzt ist. Hier gilt es, der Stadt-Land-Wanderung durch eine wirtschaftliche Alternative zugunsten der innerstädtischen Quartiere entgegen zu wirken. Mit der zusätzlichen Landesförderung sollen die Rahmenbedingungen so verändert werden, dass der Erwerb von innerstädtischen Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung eine wirtschaftliche Alternative gegenüber der Eigentumsbildung in Randlagen oder Umlandgemeinden wird. Hierzu wurden die Fördersätze so bemessen, dass die Wohnkostenbelastung sich an der Belastung für vermieteten Wohnraum orientiert. Für einen Zeitraum von 15 Jahren ist eine Selbstnutzungsverpflichtung vorgesehen. Stadtumbau Ost - Abriss/Rückbau und Aufwertung: Zur Gestaltung attraktiver Städte und Gemeinden und zur Stabilisierung der Wohnungswirtschaft legt das Land zwei Investitionsprogramme auf. Das Land hilft Kommunen und Wohnungswirtschaft gleichermaßen, mit den Folgen der Leerstände fertig zu werden. Die Fördermittel können eingesetzt werden für den Abriss/Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude und für die Aufwertung von Stadtquartieren. Dazu gehört die Anpassung der städtischen Infrastruktur, die Wiedernutzung freigelegter Flächen, die Verbesserung des Wohnumfeldes und die Aufwertung des vorhandenen Gebäudebestandes. Das Land stellt für den Rückbau und für die Aufwertung insgesamt 53,4 Millionen Euro für die nächsten fünf Jahre bereit. 50 Prozent der Fördersumme, also 26,7 Millionen Euro, sind für die Förderung des Rückbaus bestimmt. Die Fördermittel werden als Zuschuss gewährt. Bei der Förderung des Rückbaus wird ein Zuschuss in Höhe von 60 Euro je Quadratmeter rückgebauter Wohnfläche als Pauschalbetrag gewährt. Bei der Förderung von Aufwertungsmaßnahmen wird ein Zuschuss zu den unrentierlichen Kosten gewährt. Dies sind die durch sanierungsbedingte Einnahmen oder auf sonstige Weise nicht gedeckten Ausgaben. über die Höhe der Förderung entscheidet die Gemeinde. Anträge für dieses Programm sind abweichend von den sonstigen Regelungen bei den Gemeinden zu stellen. Zusätzlich zu den Zuschüssen können die Wohnungseigentümer für den Abriss/Rückbau zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen, die vom Land mit finanziert werden. Dazu gehört auch die Freimachung von Wohnungen, die Herrichtung des Grundstückes zur Wiedernutzung sowie die Umschuldung bestehender Darlehen, sofern diese dem vom Rückbau betroffenen Wohngebäude zuzuordnen sind. Gefördert werden höchstens 125 Euro je Quadratmeter rückgebauter Wohnfläche. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken. Wohnungsbauförderung: Zusätzlich zum Stadtumbau Ost werden die "klassischen" Förderprogramme zur Modernisierung und Instandsetzung, zur Wohnraumanpassung und zur Schaffung von Wohneigentum fortgeführt. Zur Stärkung der Urbanität wurde im Programm "Schaffung von Wohneigentum" ein neuer Programmansatz aufgenommen. Bei der Nutzung von innerstädtischen Brachflächen (so genannte "braune Wiese") für die Ein- und Zweifamilienhausbebauung wird den Eigentümern eine höhere Förderung gewährt. Diese soll die mit der "braunen Wiese" verbundenen Mehrkosten und Standortnachteile kompensieren und der Abwanderung ins Umland entgegen wirken. Jürgen Heyer: "Die inhaltliche Klammer für den Stadtumbau in Sachsen-Anhalt schaffen wir mit der Internationalen Bauausstellung , die am 22. März 2002 mit der Auftaktveranstaltung im Bauhaus Dessau beginnt. Wir wollen eine lebendige Diskussion darüber, welche architektonischen und stadtplanerischen Instrumente für diesen Prozess taugen und welche sich auch für den ,Export` eignen. Wir nutzen die Marken Bauhaus und IBA, um den Stadtumbauprozess in Sachsen-Anhalt international bekannt zu machen und Impulse für die Stadt von morgen anzustoßen." Martin Krems Anlage übersicht Stadtumbau- und Wohnungsbauförderung 2002 Impressum: Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de

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