Faserhanfanbau - Sorte "Kompolti" ab 2002 nicht mehr für den Anbau zugelassen
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 036/02 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 036/02 Magdeburg, den 26. Februar 2002 Faserhanfanbau - Sorte "Kompolti" ab 2002 nicht mehr für den Anbau zugelassen Zum Faserhanfanbau teilt der Agrarminister Konrad Keller mit, dass nach jüngster Entscheidung der EU die Sorte "Kompolti" ab 2002 nicht mehr in der Sortenliste der Verordnung (EG) Nr. 2316/1999 geführt wird. Damit ist der Anbau dieser Faserhanfsorte ab dem Anbaujahr 2002/2003 nicht mehr gestattet. Landwirte, die beabsichtigen Faserhanf anzubauen, sollten dies bei ihrer Anbauentscheidung beachten. Begründet wird die Streichung aus der Sortenliste damit, dass bei der EU-weit vorgeschriebenen Beprobung im Wirtschaftsjahr 2001/2002 überschreitungen des gemäß Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 zulässigen THC-Grenzwertes von 0,2 % festgestellt wurden. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de
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