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Magdeburg, den 08.04.2002

Land zieht Verfassungsbeschwerde zurück/ Grundlage für Klage entfallen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 282/02 Magdeburg, den 9. April 2002 Land zieht Verfassungsbeschwerde zurück/ Grundlage für Klage entfallen Der Streit zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht um die Verlängerung der Betriebszeit für das Endlager Morsleben ist beendet. Das Land wird seine Verfassungsbeschwerde gegen das vom Deutschen Bundestag am 13. November 1997 verabschiedete "Gesetz zur änderung des Atomgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz" zurückziehen. Ein entsprechender Beschluss wurde in der heutigen Kabinettssitzung gefasst. Danach wird die Klage zurückgenommen, sobald das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität in Kraft getreten ist. Das änderungsgesetz, das im Mai 1998 in Kraft getreten war, sah eine Verlängerung des Betriebszeitraumes des Endlagers Morsleben um weitere fünf Jahre, also bis 2005, vor. Die Landesregierung hatte vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen Klage eingereicht. Die aktuelle Novellierung des Atomgesetzes erklärt die mit dem änderungsgesetz getroffenen Regelungen für unwirksam. Für das Endlager Morsleben endet damit die Genehmigung zur Einlagerung radioaktiver Abfälle. Die Landesregierung hat darauf hin die Rücknahme der Verfassungsbeschwerde beschlossen und das Ministerium für Landwirtschaft, Raumordnung und Umwelt mit der Verfahrenseinstellung beauftragt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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