"Mehr Bahnen!" erstattet Strafanzeige gegen Minister Heyer Privatbahnen strengen Musterprozess für eigene Interessen an
Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 81/02 Magdeburg, den 5. April 2002 "Mehr Bahnen!" erstattet Strafanzeige gegen Minister Heyer Privatbahnen strengen Musterprozess für eigene Interessen an Die Vereinigung "Mehr Bahnen!", ein Interessenverband privater Bahnunternehmer - darunter die französische Connex -, hat laut eigener Mitteilung von heute Strafanzeige gegen Verkehrsminister Jürgen Heyer (SPD) "wegen Verdachts der Untreue zum Nachteil des Landeshaushalts" erstattet. Hintergrund ist der geplante Verkehrsvertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Deutschen Bahn AG. "Nach Auffassung von ,Mehr Bahnen!` dürfen solche Verträge nur im Wettbewerb und nach Durchführung eines transparenten Vergabeverfahrens abgeschlossen werden", heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes. Dazu erklärt der Pressesprecher des Verkehrsministeriums, Martin Krems: "Auch wenn die Strafanzeige an dem geplanten Verkehrsvertrag des Landes Sachsen-Anhalt fest gemacht wird, richtet sie sich gegen die Verkehrsminister aller Länder, die - von regionalen Ausnahmen abgesehen - seit der Bahnreform und dem übergang der Bestellerfunktion für den Nahverkehr auf die Länder den Löwenanteil dieses Verkehrs bei der Deutschen Bahn AG bestellen. Den Privatbahnen geht es hier offenkundig um einen Musterprozess, um die bisherige allgemeine Vergabepraxis aufzubrechen und ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Der Schritt war nach dem bisherigen Verhalten des Verbandes absehbar: ,Mehr Bahnen!` hatte zuvor bereits in Thüringen den Landesrechnungshof eingeschaltet, nachdem dort ein Verkehrsvertrag mit der DB über zehn Jahre abgeschlossen wurde. Rechtliche Schritte wurden auch Baden-Württemberg, Bayern und dem Saarland angedroht. Die Europäische Kommission wurde wegen angeblicher ,Beihilfen` an Bombardier zum Erhalt des Werkes Halle-Ammendorf angerufen; in diesem Zusammenhang wurde der beabsichtigte Verkehrsvertrag als unzulässiges Kopplungsgeschäft gerügt. Das Verkehrsministerium stellt erneut fest: Eine freihändige Vergabe von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs steht im Einklang mit dem europäischen Wettbewerbsrecht und dem Haushaltsrecht, so weit die geringsten Kosten für die Allgemeinheit ermittelt und erzielt werden. Neben DB Regio gibt es kein Unternehmen, das in Deutschland flächendeckenden Nahverkehr anbietet." Martin Krems Impressum: Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de
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