Tierschutzbericht 2001: Beanstandungen leicht rückläufig
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 283/02 Magdeburg, den 9. April 2002 Tierschutzbericht 2001: Beanstandungen leicht rückläufig Landwirtschaftsminister Konrad Keller hat heute dem Kabinett den dritten Tierschutzbericht vorgelegt. Darin wird Bilanz gezogen über die bis zum Jahr 2001 erreichten positiven Entwicklungen des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt, gleichzeitig werden aber auch weiterhin bestehende Defizite (z.B. bei Haltungsbedingungen und Tiertransporten) aufgezeigt. Keller: "Die Kontrollen zeigen eine erfreuliche Tendenz beim Tierschutz auf. Wir treten aber weiter mit Nachdruck für Verbesserungen zum Schutz der Tiere vor Schmerzen, Leiden oder Schäden ein." Als Beispiel nannte der Minister illegale oder extrem lange Tiertransporte. Die Landesregierung unterstütze die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz und damit die Gleichstellung des Tierschutzes mit anderen Schutzgütern der Gesellschaft. Der Bericht gibt einen überblick über die Fortentwicklung des Tierschutzrechtes und dessen Beachtung in allen Bereichen des Individualschutzes von Tieren, z.B. der landwirtschaftlichen und gewerblichen Nutzung, bei Tierversuchen, in Tierheimen oder bei wildlebenden Tieren. Die Ergebnisse des Tierschutzberichts im Einzelnen: Bei allen Beanstandungen haben die Veterinärbehörden Maßnahmen ergriffen, um die Mängel abzustellen. Außerdem wurden Verwarnungen ausgesprochen und Ordnungsgelder verhängt. Kontrollierte Betriebe 2000: Rinder , alle Nutzungsrichtungen: 1.525 davon mit Beanstandungen: 60 (ca. vier Prozent) Beanstandungen gegenüber den Vorjahren leicht rückläufig Schafe : 329 davon mit Beanstandungen: 20 (ca. sechs Prozent) Beanstandungen gegenüber denVorjahren leicht rückläufig Schweine , alle Nutzungsrichtungen: 861 davon mit Beanstandungen: 38 (ca. fünf Prozent) Beanstandungen gegenüber den Vorjahren rückläufig Zoofachhandel : 151 davon mit Beanstandungen: 22 auch hier sind die Beanstandungen gegenüber den Vorjahren rückläufig Tierheime : 24 davon mit Beanstandungen: sieben (ca. 30 Prozent) eine Beanstandung weniger als 1999 Tiertransportkontrollen 2000 an Schlachthöfen: 8.551 (das sind 1.076 Kontrollen mehr als 1999) in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen: 695 (das sind 42 Kontrollen mehr als 1999) Beanstandungen gab es an Fahrzeugen (14), hinsichtlich der Beladenorm (55) und bei der Tiergesundheit (129); die Beanstandungen nehmen seit 1998 kontinuierlich ab Bürgerbeschwerden 2000 z.B. Nutztierhaltungen: 243 (Veterinäramt stellte Verstöße fest: 129, keine Verstöße: 114) z.B. Heimtierhaltung: 1.703 (Veterinäramt stellte Verstöße fest: 1.051, keine Verstöße: 644) Trend der hohen Anzahl zu Recht bestehender Bürgerbeschwerden setzt sich fort; zum Vergleich: Bürgerbeschwerden 2001 allein zur Legehennenhaltung, Verbot der Käfighaltung waren 1.772, zur Rinderbetäubung an Schlachthöfen ca. 400 Bürgerbeschwerden eingegangen Im vorliegenden Bericht wird die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere differenziert eingeschätzt. Keller: "Vor allem in der Rinder- und Schweinehaltung haben sich auch dank der Förderprogramme des Landes die Haltungsbedingungen erheblich verbessert." So werden ca. 80 Prozent der Kühe in Laufställen und fast alle Kälber in Gruppenhaltung gehalten. Auch in der Schweinehaltung dominiert die Gruppenhaltung. Im Bericht wird auch auf die besonderen Tierschutzprobleme bei der Mastgeflügelhaltung eingegangen. Da verbindliche Haltungsvorschriften für Mastgeflügel fehlen, hat die Landesregierung mit der Wirtschaft Mindestanforderungen für die Puten und Entenhaltung vereinbart. Auf Dauer bedarf es jedoch möglichst einheitlicher europäischer Regelungen. Für die Legehennenhaltung verbessern sich dagegen durch das Verbot der Käfigbatteriehaltung ab 2006 die Lebensbedingungen. 94 Prozent aller Tiertransporte bewegen sich im nationalen Bereich; die Transportdauer beträgt bei 95 Prozent aller Tiertransporte maximal acht Stunden. Damit setzt sich die im Tierschutzbericht 1999 dargelegte Tendenz zu kürzeren Transportzeiten weiterhin fort. Die Landesregierung wird die regionale Erzeugung und Vermarktung auch künftig fördern, um die Transportentfernungen weiter zu verringern. Aktuelle Ereignisse im Zusammenhang mit übergriffen von Hunden auf den Menschen haben die Landesregierung veranlasst, eine Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden am 7. Juli 2000 zu erlassen. Die Erfahrungen im Berichtszeitraum haben jedoch gezeigt, dass weitergehende Regelungen in Bezug auf Haltung, Zucht und Handel von gefährlichen Hunden erforderlich sind. Deshalb wurde eine neue Gefahrenabwehrverordnung am 26. März 2002 vom Landeskabinett verabschiedet, die voraussichtlich Anfang Juni diesen Jahres in Kraft treten wird. Die Landesregierung stellt fest, dass nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft auf Tierversuche noch nicht verzichtet werden kann. Das Genehmigungs- und überwachungsverfahren ist darauf ausgerichtet, dass Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn sie für den Versuchszweck nach dem derzeitigen Wissensstand wirklich unerlässlich und im Hinblick auf die angestrebten Ergebnisse ethisch vertretbar sind. Die positive Tendenz hin zu Ersatz- und Ergänzungsmethoden setzt sich fort (genehmigte Tierversuche 2000: 64, 2001:37). Erfreulich sei, so Minister Keller, das stark gewachsene Bürgerengagement einzelner Bürger und das der landesweit 34 gemeinnützigen Tierschutzvereine. Im Jahr 2000 wurden den zuständigen Behörden 1.960 Beschwerden gemeldet. Die Landesregierung sieht hier eine gewachsene Mitverantwortung von Bürgern gegenüber Tieren. Schwerpunkt ist die Heimtierhaltung, die keiner regelmäßigen amtlichen überwachung unterliegt. In solchen Situationen bieten die von den Tierschutzvereinen in eigener Verantwortung betriebenen 18 Tierheime und neun Aufnahmestationen eine weitgehend artgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere. Daneben gibt es noch sechs Tierheime und sieben Aufnahmestationen in kommunaler Trägerschaft. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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