MD - Baden in der Elbe gewöhnungsbedürftig und nicht ungefährlich
PD Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 320/02 Magdeburg, den 22. Mai 2002 MD - Baden in der Elbe gewöhnungsbedürftig und nicht ungefährlich Umweltorganisationen rufen für den 14. Juli 2002 zum internationalen Elbe-Badetag auf und verkünden, dass an diesem Tage 10 ¿ Tausende die Elbe durchschwimmen werden. In der Stadt Magdeburg wird es durch die Gefahrenabwehrverordnung verboten. Da die Grenzwerte der EU-Badewasserrichtlinie noch nicht unterschritten werden, hat Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper den BUND schriftlich darüber informiert, dass eine Genehmigung zum Baden in der Elbe aus hygienischen Gründen derzeit noch nicht erteilt werden kann und sich Magdeburg deswegen nicht am Elbe-Aktionstag beteiligt. Im Land Sachsen-Anhalt darf jedermann die natürlichen fließenden Gewässer zum Baden benutzen, wobei es durch Bundesvorschriften (Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung) im Bereich bis zu 100 m ober- und unterhalb von Brücken, Wehren und Hafeneinfahrten, im Schleusenbereich, an besonders gekennzeichneten Stellen verboten ist! In Kanälen ist das Baden erlaubnispflichtig! Die Wasserschutzpolizei warnt davor, das Baden in der Elbe zu unterschätzen. Die Ausübung des Elbebadens wurde wegen der schlechten Wasserqualität jahrzehntelang vernachlässigt, so dass es wenige geübte Elbeschwimmer gibt. Innerhalb der Buhnenfelder mit ihren flachen, sandigen Uferzonen sind die Gefahren am geringsten. Jedoch müssen dabei Naturschutzbereiche am Ufer beachtet und dürfen zur Annäherung mit Fahrzeugen nur die zugelassenen Wege genutzt werden. Die durchschnittliche Strömungsgeschwindigkeit beträgt in der Elbe ca. 5 km/h. Das ist bereits deutlich mehr als ein durchschnittlicher Schwimmer über längere Zeit schwimmen kann. Durch das dadurch bedingte Abtreiben, auf dem Wasser falsch eingeschätzte Entfernungen oder auftretende Hindernisse kann es zu Panikreaktionen kommen, die Kraftreserven in kürzester Zeit aufbrauchen und der Schwimmer das nahe Ufer nicht erreicht. Die Strömung verstärkt sich in Flusskrümmungen oder an Hindernissen, wie Buhnen, Brückenpfeilern. Kollisionen mit Hindernissen können zu schweren Verletzungen führen. Besonders gefährlich ist die Annäherung an fahrende Wasserfahrzeuge u. a. wegen der Gefahr des Kontaktes mit der drehenden Schiffsschraube. Durch die niedrige Lage des Schiffsführers von Sportfahrzeugen, verbunden mit höheren Geschwindigkeiten, können Schwimmer übersehen werden. Fahrzeuge der Berufsschifffahrt sind größer und können einem Schwimmer oftmals gar nicht ausweichen, weil die Fahrzeuge langsamer reagieren, zu wenig Raum zum Manövrieren vorhanden ist oder der Schwimmer in den "toten Winkel" geraten ist. Impressum: Polizeidirektion Magdeburg -Pressestelle - Pressestelle Sternstr. 12 39104 Magdeburg Tel: +49 391 546 1422 Fax: +49 391 546 1822 Mail: pressestelle.pd@md.pol.lsa-net.de
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