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Magdeburg, den 29.05.2002

Innenminister Jeziorsky für eine einmalige Entschädigung an Kriegsheimkehrer

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 091/02 Magdeburg, den 30. Mai 2002 Innenminister Jeziorsky für eine einmalige Entschädigung an Kriegsheimkehrer Nach Mitteilung von Innenminister Klaus Jeziorsky wird Sachsen-Anhalt in der Sitzung des Bundesrates am 31. Mai 2002 einen Gesetzentwurf über eine einmalige Entschädigung an Kriegsheimkehrer in den neuen Bundesländern unterstützen. Eine entsprechende Initiative sieht vor, dass Kriegsgefangene und Geltungskriegsgefangene, die nach ihrer Gefangenschaft in die SBZ bzw. die DDR heimkehrten, eine einmalige Entschädigung erhalten. Die Initiative ist für Innenminister Klaus Jeziorsky ein wichtiges Zeichen für die Anerkennung der Leiden und stellt einen Akt der Gerechtigkeit auch zwischen West und Ost dar. Jeziorsky: "Die ehemaligen Kriegsgefangenen dürfen auch 57 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges nicht in Vergessenheit geraten. In der Bundesrepublik Deutschland gab es bereits 1954 ein Entschädigungsgesetz. Die bisherige Benachteiligung der Kriegsgefangenen und Geltungskriegsgefangenen im Vergleich zu westdeutschen Heimkehrern ist endlich abzuschaffen." Der Gesetzentwurf sieht eine einmalige Entschädigung für jeden Berechtigten gestaffelt nach der Dauer des Gewahrsams von bis zu 1.500 ¿ vor. Die CDU-Fraktion hatte schon in der letzten Legislaturperiode namentlich durch Herrn Schomburg eine solche Initiative gefordert. Hinweis: In der Gruppe der so genannten Geltungskriegsgefangenen werden die Zivilinternierten und Verschleppten erfasst und den Kriegsgefangenen gleichgestellt, weil diese als deutsche Zivilpersonen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Kriegsereignissen das gleiche Schicksal erlitten hatten wie die Kriegsgefangenen. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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