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Magdeburg, den 24.06.2002

Landeshaushalt: Investitionen von der Haushaltssperre befreit/ Finanzminister Paqué: Bisher alle Anträge zügig genehmigt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 407/02 Magdeburg, den 25. Juni 2002 Landeshaushalt: Investitionen von der Haushaltssperre befreit/ Finanzminister Paqué: Bisher alle Anträge zügig genehmigt Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, die am 4. Juni 2002 erlassene haushaltswirtschaftliche Sperre für Investitionsmittel aufzuheben. Darüber hinaus wird mit sofortiger Wirkung die Verpflichtung aufgehoben, für alle Zahlungen von mehr als einer Mio. Euro zunächst die Einwilligung des Finanzministeriums einzuholen. Im übrigen bleibt die Haushaltssperre bis zur Verabschiedung des Nachtragshaushaltes bestehen. Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué: "Die nunmehr vorliegende Untersetzung der im Rahmen des Nachtragshaushalts notwendigen Einsparungen durch die Ressorts erlaubt es, die Mittel für Investitionen von der Haushaltssperre auszunehmen. Dies wird in erster Linie den bürokratischen Aufwand vereinfachen und das Verfahren der zügigen Verausgabung der benötigten Investitionsmittel weiter beschleunigen." Finanzminister Paqué unterstrich, dass trotz der Haushaltssperre alle begründeten Anträge auf Freigabe von Mitteln für Investitionen und wichtige Vorhaben durch das Finanzministerium genehmigt worden seien: "Wir haben Ausnahmen mit einem Volumen von insgesamt 13 Mio. Euro genehmigt. Knapp zwei Drittel hiervon entfielen auf Investitionsausgaben. So konnten beispielsweise rd. 2,9 Mio. Euro für verschiedene Straßenbaumaßnahmen bewilligt werden, rd. 1,4 Mio. Euro wurden für die Sanierung der Sportinternate in Halle und Magdeburg genehmigt. Weitere rd. eine Mio. Euro wurde für die Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt Raßnitz bewilligt." Außerdem wurden bisher über 170 Mio. Euro für Ausgaben, die jeweils die Summe von einer Mio. Euro übersteigen, freigegeben. Davon entfielen allein 73 Mio. Euro auf Investitionen in Pflegeeinrichtungen. Die restlichen Gelder verteilen sich u. a. auf Infrastrukturmaßnahmen in Gemeinden sowie Zuschüsse für Investitionen in privaten Unternehmen. Minister Paqué betonte nochmals, dass durch die Haushaltssperre keine wichtige Investition im Lande verhindert worden sei. Das Finanzministerium habe die Einwilligung für notwendige Maßnahmen umgehend erteilt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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