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Magdeburg, den 03.07.2002

Antragsfrist für die Zuteilung von Mutterschafprämienrechten aus der nationalen Reserve

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pressemitteilung Nr.: 116/99 Information für die landwirtschaftliche Fachpresse Magdeburg, den 5. Oktober 1999 Antragsfrist für die Zuteilung von Mutterschafprämienrechten aus der nationalen Reserve Ab dem 1. Januar 2000 gelten auch in den neuen Bundesländern erzeugerspezifische Obergrenzen für die Mutterschafprämie. Die Prämie wird dann nur noch in der Höhe der Prämienansprüche (erzeugerspezifische Obergrenze), über die der einzelne Erzeuger verfügt, gewährt. Erzeuger, die ab dem Wirtschaftsjahr 2000 neu mit der Mutterschafhaltung beginnen oder ihren Bestand aufstocken wollen, können einen Antrag auf Zuteilung von Prämienansprüchen aus der nationalen Reserve stellen. Der Antragszeitraum läuft vom 1. bis 31. Oktober 1999. Die ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung (äLF) halten Merkblätter und weitere Informationen für die Zuteilung von Prämienansprüchen aus der nationalen Reserve bereit. Bei den äLF sind die erforderlichen Antragsformulare erhältlich und dort mit den entsprechenden Unterlagen wieder einzureichen. Impressum: Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pressestelle Olvenstedter Str.4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-1920 Fax: (0391) 567-1727 Mail: pressestelle@min.ml.lsa-net.de

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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