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Magdeburg, den 11.08.2002

Bundesverfassungsgericht zu Abwasserzweckverbänden

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 156/02 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 156/02 Magdeburg, den 9. August 2002 Bundesverfassungsgericht zu Abwasserzweckverbänden Land fühlt sich durch Beschluß bestätigt Das Bundesverfassungsgericht hat gestern einen Beschluss zum Austrittsersuchen dreier Gemeinden aus einem Abwasserzweckverband in Sachsen-Anhalt gefasst. Das Bundesverfassungsgericht hat die Auffassung des Verwaltungsgerichts Halle zurückgewiesen. Dieses hatte geurteilt, das sogenannte zweite Heilungsgesetz des Landes verstoße gegen das Grundgesetz. Um Gründungsfehler der Abwasserzweckverbände zu heilen, hatte der Landesgesetzgeber 1996 und 1997 zwei Heilungsgesetze verabschiedet. Dagegen hat der Bundesgerichtshof und vor ihm die Instanzgerichte festgestellt, dass jedenfalls für die Verpflichtungen, die vor Kündigung oder Austritt entstanden sind von den Gemeinden gesamtschuldnerisch zu haften ist. Da die gewichtigen Verbindlichkeiten (Bau von Kläranlagen etc.) zumeist vor Austritt und Kündigung entstanden sind, wird dieses Ziel der Gemeinden sicher nicht erreicht. Die Verwaltungsgerichte müssen jetzt allerdings prüfen, ob Gemeinden, die vor Inkrafttreten des Heilungsgesetzes im Oktober 1997 ihren Austritt erklärt haben, möglicherweise wirksam aus den Verbänden ausgeschieden sind. Das Ministerium warnt allerdings vor übereilten Schlüssen. Die Gemeinden sollten die Entscheidung der Verwaltungsgerichte abwarten. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

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