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Magdeburg, den 27.08.2002

Finanzminister Paquè: Keine Steuern bei Lohnverzicht zugunsten Hochwassergeschädigter

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 039/02 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 039/02 Magdeburg, den 28. August 2002 Finanzminister Paquè: Keine Steuern bei Lohnverzicht zugunsten Hochwassergeschädigter Finanzminister Karl-Heinz Paqué hat die Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt angewiesen, zur unbürokratischen Abwicklung der Unterstützungen für die Hochwasseropfer eine besondere steuerliche Behandlung des Lohnverzichts zuzulassen. Paqué: "Damit machen wir einen weiteren Weg frei, Opfern der Flutkatastrophe zu helfen." Für die Fälle, in denen der Arbeitnehmer zugunsten einer Beihilfe des Arbeitgebers an vom Hochwasser betroffene Arbeitnehmer des Unternehmens auf Arbeitslohn verzichtet, muss für den Teil des Lohnverzichts keine Lohnsteuer einbehalten werden. Auch wenn der Arbeitnehmer auf Teile des Arbeitslohns zugunsten einer Spende durch den Arbeitgeber auf ein Spendenkonto verzichtet, kann der Arbeitgeber vom Lohnsteuereinbehalt absehen. Der Verzicht muss vor Fälligkeit des Arbeitslohnes bzw. vor der Vergütung von angefallenen überstunden schriftlich erklärt werden. Diese Erklärung muss der Arbeitgeber dem Lohnkonto beifügen. Allerdings kann der Arbeitnehmer diese Spende bei der Einkommensteuer nicht noch einmal geltend machen. Der vollständige Text des Erlasses kann auf der Internetseite des Finanzministeriums unter https://www.fm.sachsen-anhalt.de eingesehen werden. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de

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