Hochwasser: Elektronische Grundbucheintragungen wieder möglich
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 44/02 Magdeburg, den 29. August 2002 Hochwasser: Elektronische Grundbucheintragungen wieder möglich Magdeburg (MJ). Nach der durch das Hochwasser entstandenen Zwangspause sind in Sachsen-Anhalt jetzt wieder elektronische Grundbucheintragungen sowie Auskünfte in Grundbuchsachen möglich. Der zentrale Server für das Grundbucharchiv sei wieder am Netz, sagte Justiz-Staatssekretär Thomas Pleye am Donnerstag. Somit könnten in den Amtsgerichten, die an das elektronische Grundbuch angeschlossen sind, Grundbuchverfahren wieder beschleunigt bearbeitet werden. Zum Schutz vor den Wassermassen war Mitte August im Zentralen Grundbucharchiv des Landes in Barby der Server für das Elektronische Grundbuch abgeschaltet worden. Die Technik war ebenso wie die Grundbuchakten an überflutungssichere Orte gebracht worden. Zu Ihrer Information: Sachsen-Anhalt hat als eines der ersten Bundesländer damit begonnen, das elektronische Grundbuch einzuführen. Inzwischen ist die Umstellung der rund 1,1 Millionen Grundbücher (das sind rd. 13 Millionen Papierseiten) weit vorangeschritten. Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Susanne Hofmeister, Telefon: (0391) 567 - 6235 Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstr. 40 - 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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