Innenminister Köckert, Rasch und Jeziorsky unterzeichnen Sicherheitsabkommen
Behörde/Einrichtung - Pressemitteilung Nr.: 162/02 Magdeburg, den 3. September 2002 Innenminister Köckert, Rasch und Jeziorsky unterzeichnen Sicherheitsabkommen Zusammenarbeit künftig auf noch bessere Grundlage stellen Die Polizeien der drei mitteldeutschen Länder wollen ab sofort bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität noch intensiver zusammenarbeiten. Die Innenminister Köckert, Rasch und Jeziorsky haben deshalb heute die "Vereinbarung zwischen dem sächsischen Staatsministerium des Innern, dem Ministerium des Innern Sachsen- Anhalts und dem Innenministerium des Freistaates Thüringen über die Zusammenarbeit ihrer Polizeien" unterzeichnet. "Eine wirksame Kooperation zwischen den Landespolizeien ist ein wichtiger Beitrag, um unseren Bürgern Unsicherheit und ängste zu nehmen. Denn Kriminalität richtet sich nicht nach innerstaatlichen Zuständigkeiten aus." erklärte Thüringens Innenminister Christian Köckert. Sachsens Innenminister Horst Rasch hob hervor: "Ein dauerhaftes Sicherheitsabkommen trägt nicht nur dazu bei, Sicherheit und Ordnung umfassender zu gewährleisten oder Kriminalität wirksamer zu bekämpfen. Entscheidend sei, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in unseren Ländern zu verbessern." Auch für den Innenminister Sachsen-Anhalts, Klaus-Jürgen Jeziorsky, ist Sicherheitskooperation zwischen den Polizeien unerläßlich. "Angesichts der überregionalen Einflüsse, der Verflechtungen und der Mobilität von Kriminalitätsformen und Tätern ist ein länderübergreifend abgestimmtes und gemeinsames polizeiliches Vorgehen erforderlich", sagte Jeziorsky. Gemeinsam wollen die Beamten der Polizeien die grenzüberschreitende Kriminalität eindämmen. Hier geht es insbesondere um die Bekämpfung schwerer Straftaten bis hin zur Organisierten Kriminalität. Das Abkommen regelt auch die Fahndung nach länderübergreifend agierenden Straftätern. Gleichfalls wird der Informationsaustausch verbessert, beispielsweise in den Bereichen der Eigentums- und Schleuserkriminalität sowie des Rauschgifthandels. Durch eine verstärkte Präsenz der Polizei soll darüber hinaus die objektive Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt werden. "Die Zusammenarbeit der Polizeibeamten drückt sich konkret in der Erstellung und Bewertung gemeinsamer Lagebilder, in deren Abstimmung von Fahndungskonzepten, bis hin zur Koordination und Durchführung gemeinsamer Einsätze aus", erläuterten die Innenminister. Für die reibungslose Zusammenarbeit auf allen Ebenen sorgt eine interministerielle Koordinierungsgruppe. Die Aufgaben dieser Gruppe sind insbesondere die Abstimmung von Grundsatzfragen, die Analyse der länderübergreifenden Sicherheitslage sowie die Erarbeitung gemeinsamer Konzeptionen. Thüringen hat bereits mit Hessen im Jahr 2000 und dem Bundesinnenministerium im vergangenen Jahr ein Sicherheitsabkommen unterzeichnet. Sachsen-Anhalt unterschrieb ebenfalls im vergangenen Jahr eine Sicherheitskooperation mit dem Bundesinnenministerium. Sachsen vereinbarte im März 1999 eine Sicherheitskooperation mit dem Bundesinnenministerium, dem sich dann im Jahre 2000 auch das Bundesministerium der Finanzen für den Bereich des Zolls anschloss. Vor der heutigen Unterzeichnung trafen sich die Innenminister zu einer Info-Tour. In Zettweil (Sachsen-Anhalt) besuchten sie eine gemeinsame übung der Sondereinsatzkommandos der drei Länder, nahmen an einer grenzübergreifenden Verkehrskontrolle an der A4 in Sachsen teil und besichtigten anschließend eine sächsische Polizeidienststelle, in der das jüngst bei der sächsischen Polizei eingeführte System der Integrierten Vorgangsbearbeitung - kurz IVO genannt - vorgestellt wurde. Die vorgeführten gemeinsamen Aktionen der Polizeien zeigten deutlich, dass Schwerstkriminalität, und darin waren sich die Innenminister einig, nur erfolgreich durch gemeinsames Handeln begegnet werden kann. Daher bezeichnete es Thüringens Innenminister als erfreulich, dass im Polizeigesetz Sachsens die rechtlichen Möglichkeiten für "verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen" und im Polizeigesetz Sachsen-Anhalts die Möglichkeiten für "lagebildabhängige Kontrollen geschaffen wurden. Denn nachdem die Grenzkontrollen in der EU abgebaut wurden, musste den neuen Bedingungen, insbesondere bei spezifischen Kriminalitätserscheinungen, Rechnung getragen werden, sagte Köckert heute. Aus diesem Grund hat Thüringen schon Anfang 1998 in seinem Polizeiaufgabengesetz die Regelung der "verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen" eingeführt, die nach bisherigen Erfahrungen mit großem Erfolg durchgeführt werden. Der sächsische Innenminister Horst Rasch betonte: "Für unsere Polizeien ist es von entscheidender Bedeutung, hinsichtlich Ausbildung und Ausrüstung immer auf der Höhe der Zeit zu sein. Gerade in Zeiten knapper Kassen ist es dabei unumgänglich, alle Reserven intelligent zu nutzen. Mit IVO steht ein landeseinheitliches integriertes Vorgangsbearbeitungssystem für die Polizei zur Verfügung, das ein durchgängiges Arbeiten und das Zusammenwirken aller Dienststellen in Sachsen ermöglicht und darüber hinaus die bisher bestehenden Informationssysteme des Bundes und des Freistaates Sachsen integriert." IVO trage damit zur Verbesserung der Qualität bei der Verbrechensbekämpfung bei und ermögliche höhere und schnellere Aufklärungschancen durch verbesserte Recherche- und Auswertungsbedingungen, unterstrich der Innenminister Sachsens. Mit dem heute unterzeichneten Sicherheitsabkommen werde nicht nur die bereits gut funktionierende Kooperation der Polizeidienststellen entlang der Ländergrenzen gefestigt, sondern die Zusammenarbeit der Länderpolizeien in allen Teilgebieten auf eine noch bessere Grundlage gestellt, sagten die Innenminister abschließend. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de
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