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Magdeburg, den 02.09.2002

Kabinett beschließt Soforthilfeprogramme des Landes

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 557/02 Magdeburg, den 3. September 2002 Kabinett beschließt Soforthilfeprogramme des Landes Um die Folgen der Hochwasserkatastrophe in Sachsen-Anhalt schneller und effektiver zu bewältigen, hat das Kabinett im Vorgriff auf die Leistungen aus dem Fonds "Aufbauhilfe" ein Soforthilfe-Programm beschlossen. Es soll den Landkreisen ermöglichen, sofort mit der Auszahlung von Geldern an besonders Geschädigte zu beginnen. Das Soforthilfe-Programm sieht vor: Für die Grundsanierung und Wiederherstellung von beschädigten Wohngebäuden werden bis zu 50 Prozent des Schadens, maximal bis zu 5.000 Euro Soforthilfe gezahlt. Für die Wiederbeschaffung verloren gegangenen Inventars werden bis zu 50 Prozent der Schäden, maximal 10.000 Euro gezahlt. Für Schäden an landwirtschaftlichen Gebäuden werden bis zu 50 Prozent der Schäden, maximal 15. 000 Euro gezahlt. Dazu wurde ein Landesprogramm für die hochwassergeschädigten Landwirte aufgelegt (gesonderte Presseinformation Nr. 561/2002). Im Bereich der kleineren und mittleren Betriebe wurden bisher 550 Anträge für die Hilfen in Höhe von je 15.000 Euro eingereicht und bearbeitet. Von der Soforthilfe des Landes in Höhe von zehn Mio. Euro wurden bisher 7,1 Mio. Euro ausgezahlt. über die geplante Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund über die Herstellung der Infrastruktur und die Wiederherstellung der Wohngebäude wird noch verhandelt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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