Auszahlungen aus Hochwasser-Hilfsfonds Wirtschaftsminister Rehberger: Weiterexistenz der betroffenen Unternehmen ist gesichert
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 174/02 Magdeburg, den 17. September 2002 Auszahlungen aus Hochwasser-Hilfsfonds Wirtschaftsminister Rehberger: Weiterexistenz der betroffenen Unternehmen ist gesichert Magdeburg . Ab sofort können betroffene Unternehmen weitere finanzielle Zuschüsse aus dem Hochwasser-Hilfsfonds beantragen. Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger hat dazu eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium unterzeichnet. "Damit ist der Weg frei, um geschädigte Unternehmen über die bisherige Soforthilfe hinaus zu unterstützen", so Rehberger. "Die Weiterexistenz der Unternehmen ist gesichert." Aus dem Hochwasser-Hilfsfonds von Bund und Land können für unmittelbar geschädigte Unternehmen und für Freiberufler Zuschüsse gewährt werden, die nicht zurückgezahlt zu werden brauchen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: In einem vereinfachten Verfahren wird ein Zuschuss bis zu 35 Prozent der förderfähigen Schadenssumme, maximal 50.000 Euro, zusätzlich zur Soforthilfe von maximal 15.000 Euro vergeben. Damit ist eine unkomplizierte und schnelle Bearbeitung möglich. Ist ein höherer Zuschuss erforderlich, um den Fortbestand des Unternehmen dauerhaft zu sichern, so wird dieser nach einem vertieften Bearbeitungsverfahren gewährt. Danach ist ein Zuschuss bis zu einer Million Euro möglich. Außerdem übernimmt das Land Beratungskosten, die für Unternehmen bei der Beseitigung der Hochwasserschäden entstehen. Umfassende Beratungsleistungen werden durch das RKW Sachsen-Anhalt angeboten. Das RKW ist eine der zentralen Anlaufstellen für kleine und mittlere Unternehmen, wenn es um Fragen von Rationalisierung und Innovation geht. (www.rkw-sachsenanhalt.de) Für die Soforthilfe von 15.000 Euro sind bis Ende vergangener Woche 746 Anträge beim Regierungspräsidium Dessau und 129 beim Regierungspräsidium Magdeburg eingegangen. Das Antragsformular für die jetzt bewilligten Zuschüsse kann bei den Regierungspräsidien Dessau (Tel.: 0340/6506-550) und Magdeburg (Tel.: 0391/567-2334) angefordert werden. Es ist auch auf der Homepage des Landesförderinstituts zu finden und kann ausgedruckt werden: www.lfi-lsa.de Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-43 16 Fax: (0391) 567-44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de
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