Mediationsordnung gibt Unterstützung bei Unternehmensproblemen Minister Rehberger: Mediation als neue Beratungsdienstleistung des Wirtschaftsministeriums
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 179/02 Magdeburg, den 25. September 2002 Mediationsordnung gibt Unterstützung bei Unternehmensproblemen Minister Rehberger: Mediation als neue Beratungsdienstleistung des Wirtschaftsministeriums Magdeburg . "Das Ministerium als Dienstleister", aus diesem Blickwinkel hat jetzt Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger eine Arbeitsgruppe "Bestandssicherung und Bestandspflege", die dem Staatssekretär Dr. Reiner Haseloff direkt zugeordnet ist, gebildet. Die aus Wirtschafts- und Arbeitsmarkexperten bestehende AG ist Anlaufstelle für sich in Konfliktsituationen befindende Unternehmen. Dabei kann es sich um interne Konflikte zwischen Gesellschaftern oder der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat ebenso handeln wie um Krisensituationen unterschiedlichster Art, die die Fortführung des Unternehmens gefährden können. Derartige Interessenkonflikte landen schnell vor Gericht. Für eine solche Situation präsentierte der Minister eine "Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte". Es handelt sich um ein Verfahren, mit dessen Hilfe die Parteien einvernehmlich einen Konflikt beenden können. Unterstützt werden sie dabei durch die neutralen Mitglieder der Arbeitsgruppe. Diese bereiten Gespräche mit den Beteiligten, zum Beispiel Gläubigern, Schuldnern, Banken, Arbeitsverwaltung, vor und setzen diese um. Durch bestimmte Techniken und Methoden sollen Unternehmen und Beteiligte in die Lage versetzt werden, eine schnellst- und größtmögliche Interessenbefriedigung zu erreichen oder eine drohende Insolvenz zu vermeiden. Rehberger zur Bedeutung der Mediationsordnung: "Unternehmen sind dazu da, zu produzieren und nicht um langwierige und aufreibende Klagen zu führen. Letztlich ist damit auch der wirtschaftlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt nicht geholfen. Als Wirtschaftsminister bin ich deshalb sehr daran interessiert, dass die Unternehmen, wenn Konflikte bestehen, schnell zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Oft ist es nur ein Gespräch, das Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten ausräumen kann." Die Vorteile eines Mediationsverfahrens liegen auf der Hand. Gegenüber einem Gerichtsverfahren, das sich jahrelang über mehrere Instanzen hinziehen kann, ist das Problem hier oft in ein bis drei Sitzungen gelöst. In dem völlig freiwilligen Verfahren, das die Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen auch wieder beenden können, gibt es auch nicht die Entscheidung für oder gegen eine Sache, bei der einer alles gewinnt, der andere alles verliert. Jeder soll als Gewinner aus dem Verfahren hervorgehen. Der Minister sichert allen Beteiligten Vertraulichkeit zu und dass die öffentlichkeit nicht beteiligt wird. Als weiteren Vorteil der Mediation sieht er an, dass die Parteien zukunftsgerichtet agieren, indem sie ihre Geschäftsbeziehungen durch eine einvernehmliche Lösung nicht nur nicht zerstören, sondern sogar noch verbessern können. Was dabei wesentlich ist: Das Verfahren durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit kostet nichts. Rehberger: "Ein schriftlicher formloser Antrag eines Beteiligten an uns reicht aus, damit wir aktiv werden". Die Mediationsordnung, kann im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tel.: 0391/567-4255, kostenlos bezogen werden. In eiligen Fällen kann man sich auch direkt mit einem der Mediatoren verbinden lassen. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-43 16 Fax: (0391) 567-44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de
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