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Magdeburg, den 13.10.2002

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 052/02 Magdeburg, den 11. Oktober 2002 Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP "Mehr Liquidität und weniger Bürokratie für den Mittelstand durch gerechtere Besteuerung" Finanzminister Karl-Heinz Paqué hat zum auf der gestrigen Landtagssitzung behandelten Antrag der Fraktionen von CDU und FDP wie folgt Stellung genommen: Der Antrag von CDU und FDP ist sinnvoll. Der Begründung des Antrags ist in der Sache nichts wesentliches hinzuzufügen. Die Landesregierung wird deshalb über den Bundesrat initiativ werden, um die sog. Ist-Besteuerung auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2,5 Mio. Euro auszuweiten. Ich muss allerdings die Erwartungen derjenigen dämpfen, die sich von einer derartigen Maßnahme in der Praxis sehr viel versprechen. § 20 des Umsatzsteuergesetzes kann die mit einer zu dünnen Eigenkapitalausstattung einhergehenden Probleme letztlich nicht lösen. Wir versprechen uns aber immerhin eine gewisse Erleichterung bei vorübergehenden Liquiditätsproblemen. Allerdings sei angemerkt, dass es in der Praxis schon nach geltender Rechtslage wohl kaum Fälle gibt, in denen ein Unternehmer Insolvenz anmelden muss, weil er die Umsatzsteuer abführen muss, bevor er seine Forderungen eingezogen hat. In derartigen Fällen gewähren unsere Finanzämter selbstverständlich auch heute schon die nötige Steuerstundung, um den Liquiditätsengpass zu mildern. Trotzdem gilt natürlich: Eine Anpassung von § 20 UstG, die generell die Ist-Besteuerung für Unternehmen mit Jahresumsatz bis zu 2,5 Mio. Euro erlaubt ¿ und nicht wie bisher 500.000 Euro für ostdeutsche und 125.000 Euro für westdeutsche Unternehmen ¿ ist allemal vorzuziehen. Denn sie schafft Klarheit und Transparenz. Und sie beseitigt eine Diskriminierung zwischen West und Ost, die nicht mehr zu rechtfertigen ist. Dämpfen muss ich leider auch die Hoffnungen, es könne innerhalb einer überschaubaren Zeit gelingen, allgemein zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten überzugehen. Der Grundsatz der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten, die sog. Soll¿Besteuerung, ist nach EU¿Recht vorgeschrieben. Die EU¿Mitgliedstaaten dürfen die Ist¿Besteuerung lediglich als Ausnahmetatbestand für kleinere Unternehmen einführen, um diesen Unternehmen Erleichterungen mit Blick auf die Aufzeichnungspflichten zu gewähren. Ebenfalls nach EU-Recht zwingend vorgeschrieben ist die Entstehung und der Umfang des Rechts auf den Vorsteuerabzug. Wollte man dieses EU¿Recht ändern, müsste man in Jahrzehnten, nicht in Legislaturperioden denken. In diesem Zusammenhang will ich ein gemeinsames Vorhaben des Bundes und der Länder erwähnen. Dieses orientiert sich zwar an einem ganz anderen wichtigen Ziel, nämlich einer effektiveren Bekämpfung der Vorsteuererschleichung. Die hier diskutierten Probleme, hervorgerufen durch die zunehmend schlechte Zahlungsmoral, würden jedoch gewissermaßen als Nebenprodukt ebenfalls weitgehend gelöst. Es geht darum, bei Umsätzen zwischen Unternehmen über eine Steuerbefreiung oder ein Steuerverrechnungsmodell im Ergebnis ganz auf die Erhebung der Umsatzsteuer zu verzichten. Sollte eines der hierzu entwickelten Modelle Wirklichkeit werden, würden sich die Umsatzsteuer¿Zahlungsströme zwischen den Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Finanzämtern ¿ und damit unsere Problemfälle ¿ stark vermindern. Leider hat sich auch hier bei ersten Kontakten zur Europäischen Kommission und angesichts einschlägiger Erfahrungen aus österreich bereits gezeigt, dass die Kommission derartigen überlegungen bisher ablehnend gegenüber steht. Ich darf bei dieser Gelegenheit auch auf eine länderübergreifende Initiative hinweisen, die für die mittel- und ostdeutschen Länder noch wichtiger ist als die Frage der Ist-Besteuerung. Es geht um die Fortführung der steuerlichen Investitionszulage nach 2004. Auf meine Initiative hin haben meine Kolleginnen und Kollegen und ich hierzu eine Arbeitsgruppe der neuen Länder eingesetzt. Ich erhoffe mir von diesem Schritt im Ergebnis eine gemeinsame und damit erfolgversprechendere Bundesratsinitiative aller neuen Länder und Berlins. Ein Alleingang unsererseits, zu dem wir allerdings auch bereit sind, hätte deutlich geringere Aussicht auf Erfolg. Die Bundesregierung hat nämlich auf die Aufforderung des Bundesrates, den Ländern ihre Vorstellungen zur Fortführung der Investitionszulage zu unterbreiten bis heute nicht reagiert. Und diese Aufforderung erging die bereits im Juli 2001. Hier ist dringend bundespolitischer Handlungsbedarf, und den werden wir anmahnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de

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