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Magdeburg, den 15.10.2002

Importeure und Hersteller müssen nicht zugelassene Produkte melden EU verlängert Meldefrist für Alt-Biozide

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 211/02 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 211/02 Magdeburg, den 10. Oktober 2002 Importeure und Hersteller müssen nicht zugelassene Produkte melden EU verlängert Meldefrist für Alt-Biozide Chemikalien zur Bekämpfung von Schadorganismen (Biozide) dürfen künftig nur in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit geprüft und bewertet wurden. So sieht es die europäische Biozid-Richtlinie vor. Umweltministerin Petra Wernicke: "Ein Risiko für Mensch und Umwelt durch die Anwendung von diesen Produkten wird dadurch vermindert." Damit die bereits vor dem 14. Mai 2000 auf dem Markt befindlichen "alten" Biozide für eine begrenzte übergangszeit noch ohne Zulassung in den Verkehr gebracht werden dürfen, müssen diese durch die Biozidhersteller und -importeure gemeldet werden. Die EU-Kommission hat die Frist nochmals bis zum 31. Januar 2003 verlängert. Erfolgt bis dahin keine Meldung, droht das Verbot. Importeure und Hersteller müssen zudem in Zukunft verstärkt mit Kontrollen rechnen. Zu den Bioziden zählen Desinfektions- und Holzschutzmittel, Mittel zur Bekämpfung von Schimmel im Mauerwerk, Schutzmittel für Textilien, Teppiche, Leder, Papier aber auch Rattengifte, Insektenbekämpfungsmittel oder Antifoulingfarben für Schiffsanstriche. Nicht in jedem Fall muss sofort auf diese Chemikalien zurück gegriffen werden. Es sind immer Alternativen zu prüfen, ob der Einsatz von Bioziden überflüssig ist oder auf ein Mindestmaß begrenzt werden kann. Wernicke: "Müllbeutel mit Biozidzusätzen sind im privaten Haushalt völlig überflüssig." Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

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