Sachsen-Anhalt lockert den amtlichen Vermessungszwang
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 187/02 Magdeburg, den 22. Oktober 2002 Erleichterung für Häuslebauer und Investoren: Sachsen-Anhalt lockert den amtlichen Vermessungszwang "Weniger Staat ¿ mehr Selbstbestimmung, das ist die Zielrichtung, mit der jetzt das Vermessungs- und Katastergesetz des Landes geändert werden soll", so Innenminister Klaus Jeziorsky. Die Landesregierung beabsichtigt deshalb, mit der Vorlage des 2. Investitionserleichterungsgesetzes auch das Vermessungs- und Katasterrecht zu liberalisieren. Für Beleihungszwecke, zur Sicherung des Eigentums sowie für Planung und Bodenordnung in den Kommunen sind, so der Minister, alle Grundstücke und Gebäude im staatlichen Register "Liegenschaftskataster" nachzuweisen. Hierauf beziehen sich die Angaben im Grundbuch. Wer also bauen oder Immobilien kaufen möchte, muss nach wie vor den Umring seines Grundbesitzes und seines Gebäudes in die Liegenschaftskarte des Katasteramtes eingetragen haben. Hierfür muss aber heute noch jeder Häuslebauer und Investor sein Grundstück amtlich vermessen und seine Grenzen abmarken lassen. Dies ist mit viel Aufwand, Zeit und damit Kosten verbunden. Darüber hinaus muss der Grundeigentümer auch noch sein Gebäude durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch das Katasteramt einmessen lassen, und das obwohl vielfach schon eine brauchbare Einmessung vorliegt, die bereits die Baufirma veranlasst hatte. Um Grundstücke und Gebäude rechtssicher im Liegenschaftskataster kartieren zu können, müssen diese teuren Vermessungen nicht mehr vom Staat vorgeschrieben werden, es geht auch einfacher, so Minister Jeziorsky. Die Eigentümer sollen selbst entscheiden können, ob sie eine örtliche Grundstücksvermessung wünschen, ob sie sich dabei die Grenzen nur anzeigen lassen möchten oder ob sie Grenzsteine gesetzt haben wollen und schließlich ob sie eine bereits vorliegende, abschließende und qualifizierte Bauwerkseinmessung anstelle einer zusätzlichen amtlichen Gebäudevermessung mit Grenzbezug dem Katasteramt einreichen wollen. "Für die Führung des amtlichen Registers müssen wir diese vielen amtlichen Vermessungen nicht vorschreiben", erläuterte Jeziorsky. Jeder Eigentümer kann also passend zu seinen individuellen Bedürfnissen und zu den Erfordernissen der jeweils gegebenen örtlichen Situation selbst bestimmen, wie viel staatliche Leistung er in Anspruch nehmen will, um sich persönlich abzusichern. "Staatliche Leistung wird nicht verordnet, sondern angeboten", so der Innenminister. "Selbstverständlich werden unsere Katasterämter und unsere öffentlich bestellten Vermessungsingenieure auf Wunsch jeden hierbei beraten." Durch neue technische Möglichkeiten, wie satellitengestützte Verfahren und den automatisierten Vermessungszahlennachweis, ist auch später immer die Möglichkeit gegeben, die Katastergrenzen exakt in die örtlichkeit zu übertragen, Grenzsteine zu setzen oder genaue Grenzabstandsmaße der Gebäude, Carports oder Garagen zu bestimmen. Durch die Verfahrensliberalisierung kann jeder Eigentümer sein knapp bemessenes Baugeld gezielt und zu einem von ihm gewählten Zeitpunkt einsetzen. Das neue Verfahren hat zudem den Vorteil, dass so die staatlichen Register bedeutend schneller aktualisiert werden können, als wenn immer und in jedem Fall aufwändige Vermessungsverfahren dazwischen geschaltet sein müssen. Der Minister erwartet, dass die Investoren und Bauherren natürlich kein Risiko eingehen werden, wenn Unsicherheit besteht, ob z.B. das geplante Gebäude den Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhält. In vielen Fällen, so Klaus Jeziorsky, ist ein Wintergartenanbau oder ein Gartenhaus aber so ersichtlich weit von der Grenze entfernt, dass keine teure, zusätzliche Grenzvermessung notwendig ist: "Wer seinen gepflegten Gartenzaun nicht an den Stellen unterbrochen haben möchte, wo sonst die Grenzsteine stehen, kann hierauf auch verzichten". Ein Risiko, dass das Liegenschaftskataster aufgrund der Umwandlung des Gesetzeszwangs für Vermessungen in ein staatliches Leistungsangebot seine Registerfunktionen für den Grundstücksverkehr, für die Bauaufsicht oder zur Vermeidung von Nachbarstreitigkeiten nicht mehr erfüllen könnte, besteht ebenfalls nicht. Fast alle Bundesländer haben derartige Liberalisierungen im Vermessungsrecht bereits verankert und in der Praxis erprobt. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de
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