Landesregierung beschließt Neuorganisation der Förderung im Land / Gründung einer Investitions- und Strukturbank
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 686/02 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 686/02 Magdeburg, den 29. Oktober 2002 Landesregierung beschließt Neuorganisation der Förderung im Land / Gründung einer Investitions- und Strukturbank Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die Umwandlung des Landesförderinstitutes (LFI) in eine Investitions- und Strukturbank des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué dazu: ¿Geplant ist die Errichtung einer organisatorisch und wirtschaftlich selbständigen Förderinstitution, die bei der Norddeutschen Landesbank (NORD/LB) eingegliedert wird ¿ eine sogenannte Anstalt in der Anstalt. Wir wollen damit die Förderung im Land zukunftsfähiger, kundenorientierter und effizienter gestalten. Besonders der Mittelstand wird von dem neuen Institut profitieren.¿ Bereits im Mai hatte die Landesregierung diese Gründung vorsorglich im Staatsvertrag über die NORD/LB berücksichtigt. Mit der Gründung der Investitions- und Strukturbank entsteht eine Einrichtung, die eine zentrale Förderberatung zu möglichst allen Förderprogrammen anbietet. Außerdem erfolgt eine Bündelung von Förderungen und Dienstleistungen. Ferner sollen künftig Förderentscheidungen innerhalb festgelegter, kurzer Zeiträume zugesichert und Refinanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt für Förderinstrumente wahrgenommen werden können. Als finanzielle Basis der Gründung wird das Wohnungsbau-Fördervermögen des Landes dienen. Der Startschuss für das Wirken der ¿Investitions- und Strukturbank¿ soll im kommenden Jahr erfolgen. Bislang sind zahlreiche Institutionen in die Entscheidungsprozesse zur Vergabe von Fördermitteln eingebunden. ¿Mit der Investitionsbank bündeln wir diese Prozesse und machen sie überschaubar. Unternehmen kommen so schneller und unbürokratischer in den Genuss von Fördermitteln¿, sagte Paqué weiter. Ein weiterer Vorteil gegenüber dem Landesförderinstitut (LFI), das bisher an erster Stelle die rund 140 Förderprogramme abwickelt, besteht auch in der Möglichkeit, privates Kapital und Wagniskapital zu akquirieren. Durch die Konstruktion einer ¿Anstalt in der Anstalt¿ kann das neue Institut die Synergien nutzen, die sich aus der derzeitigen Anbindung des LFI an die NORD/LB ergeben. So können zum Beispiel die Bereiche Zentralverwaltung, EDV und Organisation der NORD/LB auch von der Investitionsbank genutzt werden. Eigenkapital muss das Land nicht aufbringen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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