Auch mittelbare Hochwasserschäden müssen anerkannt werden
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 699/02 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 699/02 Magdeburg, den 6. November 2002 Auch mittelbare Hochwasserschäden müssen anerkannt werden Die vom Bundesinnenministerium auf 900 Millionen Euro bezifferten Flutschäden in Sachsen-Anhalt werden von der Landesregierung nur als ein Zwischenergebnis aus heutiger Sicht akzeptiert Diese Summe bezieht sich ausschließlich auf die bisher festgestellten unmittelbaren Schäden der Flut. Auf Initiative von Sachsen-Anhalt sollen aber auch die mittelbaren Schäden wie Umsatz- und Verdienstausfälle in vom Hochwasser betroffenen Regionen anerkannt werden. Auf die endgültige Festlegung des Schadensbegriffes wollen sich die Länder bis Ende des Jahres verständigen. Noch nicht berücksichtigt sind zudem die Schäden, die voraussichtlich erst mit Ausbruch der Frostperiode sichtbar werden und bisher noch nicht abgeschätzt werden können. Staatsminister Rainer Robra: ¿Nach unseren Erkenntnissen sind in Sachsen-Anhalt die mittelbaren Schäden deutlich höher als die unmittelbaren Schäden. Deshalb werden wir weiter auf einer Erweiterung des Schadensbegriffes bestehen.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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