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Magdeburg, den 12.11.2002

Landesregierung gibt grünes Licht für Bildungskonzepte in Kindertageseinrichtungen / Gesetzentwurf geht in die Anhörung

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 709/02 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 709/02 Magdeburg, den 12. November 2002 Landesregierung gibt grünes Licht für Bildungskonzepte in Kindertageseinrichtungen / Gesetzentwurf geht in die Anhörung Die Landesregierung hat neue Chancen für Bildungskonzepte in Kindertageseinrichtungen Sachsen-Anhalts eröffnet. Das Kabinett gab in seiner heutigen Sitzung den Entwurf für das geplante Kinderbetreuungsgesetz zur Anhörung frei. Ein Kernstück der Reform ist die Konkretisierung des Bildungsauftrags für Kindertagesstätten. Ziel ist es, Bildungsprozesse bei Kindern im Vorschulalter zu fördern und somit auch dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule einen größeren Stellenwert in der pädagogischen Arbeit einzuräumen. Für dieses Bildungskonzept stellt das Land im kommenden Jahr zusätzlich eine Million Euro bereit. Sozialminister Gerry Kley sagte nach der Kabinettssitzung in Magdeburg: "Die PISA-Studie zwingt zum Handeln, deshalb wollen wir mit speziellen Bildungsplänen schnellstens das Ruder herumreißen. Künftig soll die Einschulung als Prozess und nicht mehr als Ereignis gestaltet werden; zudem benennt der Gesetzentwurf erstmals Bereiche, die für den kontinuierlichen Bildungsprozess von Kindern und für die Vorbereitung auf die Schule von Bedeutung sind. Im Endeffekt werden den Mädchen und Jungen der Übergang in das schulische Lernen erleichtert und allen Kindern möglichst gleichberechtigte Bildungs- und Entwicklungschancen eröffnet." Als Kernfrage bezeichnete der Minister dabei die Zusammenarbeit mit den Eltern, die Beteiligung von Kindern und die Kooperation von Kindergarten und Grundschule. Minister Kley wies den Vorwurf zurück, dass die Kürzungspläne entsprechende Bildungskonzepte fragwürdig erscheinen ließen. Der Minister sagte: "Die Vorgängerregierung hat zugegebenermaßen mehr Geld für die Kinderbetreuung ausgegeben, dennoch ist in Sachen Bildung in den KiTas herzlich wenig passiert." Entscheidend sei eben immer, so Minister Kley, ob das vorhandene Geld auch gezielt und qualitätsorientiert eingesetzt werde: "Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir uns nicht mehr leisten können als andere ostdeutsche Bundesländer. Aber wir reformieren sozialverträglich durch weniger Bürokratie, mehr Entscheidungsspielräume und mehr Effizienz. Die Fakten sprechen für sich: Auch nach der Reform gehört Sachsen-Anhalts Kinderbetreuung zu den Besten in Deutschland." Eckwerte des Gesetzentwurfes · Der Rechtsanspruch für Kinder von 0 bis zum Abschluss der 6. Klasse bleibt grundsätzlich erhalten. Lediglich für Kinder von 0 bis 3 Jahre wird dieser Anspruch an einen besonderen Betreuungsbedarf geknüpft. Dieser besteht bei Berufstätigkeit, Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung der Eltern ebenso wie bei besonderen familiären, erzieherischen oder anderen sozialen Gründen. Bei Aussicht auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz ist dieser besondere Betreuungsbedarf ebenfalls gegeben, so dass arbeitslose Mütter oder Väter dadurch die gleichen Chancen auf einen neuen Job haben wie bisher. · Tagespflegestellen: Zur Flexibilisierung und um eine Tagesbetreuung auch in ländlichen Gebieten zu ermöglichen , in denen eine wohnortnahe KiTa-Betreuung aufgrund geringer Kinderzahlen von den Kommunen nicht gewährleistet werden kann, wird das KiBeG für alternative Betreuungsformen geöffnet. Dazu können Tagespflegestellen alternativ zur Erfüllung des Rechtsanspruches angeboten werden. Diese Angebote werden in das System öffentlicher Finanzierung einbezogen. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich die Qualifizierung der Tagespflegepersonen, d.h. es müssen Eignungskriterien festgelegt und Qualifizierungsprogramme  aufgelegt werden. · Der Personalschlüssel wird nach sächsischem Vorbild modifiziert. Im Einzelnen stellt er sich wie folgt dar: Krippe: 1 zu 6, Kindergarten 1:13, Hort 1 zu 25. Für Krippe und Kindergarten bezieht sich dieser Mindestpersonalschlüssel auf eine Betreuungszeit von neun Stunden, für den Hort auf 6 Stunden. Neben pädagogischen Fachkräften dürfen vornehmlich im Krippenbereich auch geeignete Zweitkräfte, insbesondere Kinderpflegerinnen oder Sozialassistentinnen, eingesetzt werden. Ein Anteil von einer Zweitkraft zu zwei pädagogischen Fachkräften darf allerdings nicht überschritten werden. · Die Mindestbetreuungszei t wird der gegenwärtigen Praxis angepasst. Der überwiegende Teil der Eltern hat mit den KiTa-Trägern eine bis zu 9-stündige Betreuungsdauer vereinbart. Für den Hort wird erstmals eine Betreuungsdauer von 6 Stunden verbindlich festgeschrieben. · Verwaltungsvereinfachung: Die Platzpauschalen, die bislang in einem verwaltungsaufwändigen Modus gezahlt wurden, werden durch eine Landesförderung per Festbetrag ersetzt. Das bedeutet die Landkreise bekommen für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren eine feste Summe (2003: 128,5 Millionen Euro) vom Land, ergänzen diese durch einen Zuschuss und geben den Gesamtbetrag an die Gemeinden zweckgebunden für die Kinderbetreuung weiter. Zu dem genannten Festbetrag von 128,5 Millionen Euro kommen rund 18 Millionen Euro für behinderte Kinder hinzu, die bereitgestellt, aber in Umsetzung eines OVG-Urteils im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen zwischen Träger und Ämtern für Versorgung und Soziales im Einzelnen vereinbart und ausgereicht werden. · Der Bildungsauftrag für Kindertageseinrichtungen wird im Gesetz konkretisiert. Im Rahmen der Gesetzes-Änderung und sich anschließender Verordnung werden Mindesterfordernisse für eine Qualifizierung des Bildungsauftrages der Tageseinrichtungen genannt und darüber hinaus Bausteine für Bildungspläne im Kindergarten entwickelt, die zunächst modellhaft und dann flächendeckend eingeführt werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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