Beamte: Sachsen-Anhalt übernimmt Bundesrecht
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 719/02 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 719/02 Magdeburg, den 18. November 2002 Beamte: Sachsen-Anhalt übernimmt Bundesrecht ¿Sachsen-Anhalt hat völlig identisch § 20 des Beamtenrechtsrahmengesetzes des Bundes ins Landesrecht übernommen. Für Inhalt und Ausgestaltung dieses Gesetzes ist allein der Bund verantwortlich.¿ So weist Regierungssprecherin Anne-Kathrin Berger erneut Rechenmodelle des Nachrichtenmagazins FOCUS zurück, nach denen Sachsen-Anhalt künftig Beamte mehr als 11 Jahre fürs Nichtstun bezahlen wolle. Das Gesetz kann angewandt werden, wenn Behörden geschlossen werden und damit Planstellen endgültig wegfallen. Ob und wie Sachsen-Anhalt in Einzelfällen davon Gebrauch mache, sei völlig offen. Berger: ¿Es ist nur eine Option, die durch den Bund ermöglicht wird.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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