Höchstsatz für die Flächenstilllegung im Jahr 2003 auf 50 Prozent der beihilfeberechtigten Ackerflächen angehoben
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 242/02 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 242/02 Magdeburg, den 15. November 2002 Höchstsatz für die Flächenstilllegung im Jahr 2003 auf 50 Prozent der beihilfeberechtigten Ackerflächen angehoben Der Bundesrat hat am 8. November die Anhebung des Höchstsatzes für die Flächenstilllegung auf 50 Prozent der beihilfeberechtigten Ackerfläche zur Ernte 2003 beschlossen. Diese Maßnahme, der auch ein Antrag des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde liegt, ist eine Reaktion auf das Hochwasser vor allem an Elbe und Mulde, in dessen Folge ein erheblicher Teil der Ackerfläche für die diesjährige Herbstaussaat nicht genutzt werden kann. Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der betroffenen Gebiete und die Verwaltungsvereinfachung sind der Grund, diese Ausnahmeregelung in ganz Deutschland anzuwenden. Ab dem Erntejahr 2004 gilt wieder der alte Höchstsatz von 33 Prozent. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de
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