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Magdeburg, den 22.11.2002

Sachsen-Anhalt befürwortet Deregulierung des Medienrechts durch Selbstverpflichtungen der Medienbranche

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 730/02 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 730/02 Magdeburg, den 22. November 2002 Sachsen-Anhalt befürwortet Deregulierung des Medienrechts durch Selbstverpflichtungen der Medienbranche Beim heutigen medienpolitischen Jahrestreff der Medienanstalt Sachsen-Anhalt in Halle hat der für die Medienpolitik des Landes zuständige Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Rainer Robra, zu aktuellen medienpolitischen Ereignissen Stellung genommen. Die Mediengesetzgebung in Deutschland wird nach seiner Ansicht zukünftig stärker auf die Selbstregulierung durch die Marktteilnehmer setzen. Dieser Weg werde erstmals mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag beschritten. Auf diesem wichtigen Gebiet liege es nun besonders an den privaten Fernseh- und Internetanbietern, die von der Politik gebotene Chance im Interesse von Kindern und Jugendlichen aufzugreifen. Staatsminister Robra: "Beim Jugendschutz in den Medien darf es keine Experimente geben. Die privaten Medienanbieter müssen ihren Willen zu eigenverantwortlicher Kontrolle jetzt unter Beweis stellen, handlungsfähige Kontrolleinrichtungen etablieren und damit einen eigenen wirksamen Beitrag zur Sicherung der Medienfreiheit leisten." Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht der langjährige Streit um den Programmauftrag nach Robras Ansicht vor einer politischen Lösung. Neben einer knappen gesetzlichen Auftragsdefinition, die durch einen neuen Staatsvertrag der Länder bis Mitte 2003 vorgegeben werde, sollen die Anstalten mittelfristige Programminhalte autonom festlegen. Staatsminister Robra: "Die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Deutschland ist insgesamt unumstritten. Die Spielräume der Gebührenfinanzierung werden jedoch nicht größer. Es ist daher ein Gebot der Vernunft, sich in dieser Situation Klarheit über zukünftige öffentlich-rechtliche Programminhalte zu verschaffen. Mit Blick auf das ZDF begrüße ich insoweit die Absicht des Intendanten, Ostdeutschland als Programmschwerpunkt stärker zu gewichten und biete dabei meine Unterstützung an," sagte Staatsminister Robra. Hinsichtlich des privaten Fernsehens äußerte sich Staatsminister Robra positiv zu dem geplanten Einstieg des Bauer-Verlags in das Film- und Fernsehgeschäft. Dabei müssten medienkonzentrationsrechtliche Fragen zwar noch geprüft werden. Es sei aber nicht einzusehen, dass die insolvente Kirch-Gruppe jahrelang unangefochten auf vielen Gebieten der Medienwirtschaft dominieren durfte, während dem Bauer-Verlag seine traditionell starke Stellung bei den Programmzeitschriften jetzt als kritische Medienkonzentration vorgehalten werde. Staatsminister Robra unterstrich: "Für die Stabilität der dualen Rundfunkordnung wird ein verlässlicher Partner gebraucht. Ich begrüße es, dass sich mit dem Medienunternehmer Heinz Bauer, der auch Verleger der Magdeburger Volksstimme ist, eine Persönlichkeit gefunden hat, die in dieser schwierigen Zeit in Deutschland investieren will." "Insgesamt hat die duale Rundfunkordnung in Deutschland und in Sachsen-Anhalt gute Entwicklungschancen und wird von der Landesregierung als wichtige Grundlage des demokratischen Rechtsstaats anerkannt," betonte Staatsminister Robra. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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