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Halberstadt, den 06.12.2002

Brand eines Bungalow; Derenburg, Landkreis Wernigerode

Polizeidirektion Halberstadt - Pressemitteilung Nr.: 274/02 Magdeburg, den 6. Dezember 2002 Brand eines Bungalow; Derenburg, Landkreis Wernigerode Am 04. November 2002, um 09:15 Uhr, kam es in Derenburg in einer Gartenanlage zu einem Brand eines Bungalows bei dem drei Personen leicht verletzt wurden. Eine Familie aus Derenburg bewohnt vorübergehend diesem Bungalow, da ihre Wohnung gerade renoviert wird. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei brach der Brand vermutlich aufgrund einer Verpuffung in einem ölofen aus. Der 35jährige Mann und die 32jährige Frau mit ihrem Kind im Alter von sieben Monaten konnten sich selbständig aus dem brennenden Bungalow befreien. Sie wurden mit dem Verdacht der Rauchgasvergiftung in das Klinikum Wernigerode eingeliefert. Der Bungalow brannte völlig nieder. Nach ersten Schätzungen ist ein Sachschaden in Höhe von 40.000,-¿ entstanden. Die Polizei hat die Ermittlungen zur genauen Brandentstehungsursache aufgenommen. Die Feuerwehr aus Derenburg war mit 10 Kameraden vor Ort. (In diesem Zusammenhang informiert die Polizei nochmals in einer beigefügten, bereits veröffentlichten Pressemitteilung, auf den sachgemäßen Umgang mit ölöfen.) Brände und Verpuffungen an ölöfen - unsachgemäße Benutzung ist oft die Ursache - Polizeidirektion Halberstadt Mit Beginn der kalten Jahreszeit fängt auch wieder die Heizperiode in den Haushalten an. Doch nicht jeder besitzt eine Heizung. Manch` einer benutzt einen ölofen zum Beheizen der Wohnung. Doch die Nutzung dieser öfen ist mit einigen Tücken verbunden: Aus aktuellem Anlass informiert Kriminalhauptkommissar Ralf Staufenbiel, Brandursachenermittler im Zentralen Kriminaldienst der Polizeidirektion Halberstadt, dass es beim Betreiben von ölöfen in den letzten Jahren immer wieder zu tragischen Bränden und Verpuffungen kam. Insgesamt sind im Zeitraum von 1999 bis heute, 6 Fälle im Bereich der Polizeidirektion Halberstadt bekannt geworden. In diesem Jahr kam es in diesem Zusammenhang bereits zu zwei Wohnungsbränden. Am 11.01.2002 brannte in Wegeleben, Landkreis Halberstadt eine Wohnung völlig aus. Es entstand ein Schaden von ca. 25.000,-Euro. Der Wohnungsinhaber hat vermutlich den Tank eines bereits heißen ölofens befüllen wollen. Dabei kam es zur Verpuffung. Der Mann wurde damals verletzt. Am 21.10.2002 kam es in den Abendstunden in Peseckendorf, Bördekreis zu einem Brand im Dachbereich eines Mehrfamilienhauses. Im Rahmen der Ermittlungen am Tatort wurde festgestellt, das damals das Feuer an einem ölofen ausgebrochen war. Dieser Ofen war ohne Genehmigung aufgestellt wurden. Es entstand erheblicher Sachschaden. Glücklicherweise wurde hier niemand verletzt. Die Dunkelziffer solcher Ereignisse ist vermutlich sehr viel höher, da nicht jeder kleine Brand zur Anzeige kommt. Nach Ansicht der Polizei werden folgende Fehler immer wieder gemacht: Die öfen werden ohne Genehmigung des Vermieters und des Schornsteinfegers aufgestellt. Hierbei besteht der Kardinalfehler darin, dass die Schornsteinhöhe und der Schornsteinquerschnitt nicht beachtet wird. Der Schornsteindruck reicht dann meist nicht mehr für den vorschriftsmäßigen Betrieb aus. Vielfach gibt es auch Undichtigkeiten im Schornsteinsystem, z.B. ein im Keller befindlicher Waschkessel o. durchgerostete Ofenrohre. Oft wurden auch schon Abzugsrohre vorgefunden, die über 3-5 m in waagrechter Höhe verlaufen und zudem noch durch kalte Räume bis zum Schornstein führen. Die Folge dieser unvorschriftsmäßigen Rohrverlegung ist eine Absenkung der Rauchgastemperaturen, was wiederum den Schornsteindruck sinken lässt. Die Praxis zeigt, dass einige öfen trotz der Aufstellungsmängel durchaus funktionieren. Doch schon bei einem Wetterwechsel ändern sich die Schornsteindrücke erheblich. Besonders bei trüben feuchtem Wetter "zieht" der Schornstein schlecht, was zu einer Veränderung der Verbrennungsluftzufuhr führt. Diese genannten Aufstellungsfehler führen dann zu Funktionsstörungen am Ofen. Vielfach wird dann improvisiert und man versucht den Fehler selbst zu finden. Dabei sind einige der Betreiber sehr erfinderisch und bauen ganze Baugruppen aus, um diese dann vom Ruß zu säubern, ganz nach dem Motto: "meinen Kachelofen habe ich auch immer selbst gereinigt!". Schon beim Einbau der nunmehr gereinigten Teile kommt es zu weiteren Fehlern. Es gibt immer die gleichen Fehler, die dann zu einem Brand der Wohnung, bis hin zum Tod eines Menschen führen können: Zu langes waagerechtes Rohr/ Undichtigkeit am Anschluss/ keine Aufstellgenehmigung, Eingießen von Heizöl in die heiße Brennkammer, Umreißen eines wacklig aufgestellten Ofens bei einem Zuckerschock, Vorbeigießen von Heizöl beim Betanken des Ofens, Brennerring beim Einbau vergessen, Die Polizei informiert: Nachfolgenden Punkte sind unbedingt zu beachten: Genehmigung vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister holen, Schornstein und Aufstellungsfläche prüfen lassen, ölofen vom Fachmann reinigen lassen, ölkanne nicht neben dem Ofen aufstellen, Bedienungsanleitungen peinlichst beachten. Impressum: Polizeidirektion Halberstadt Pressestelle Theaterstraße 6 38820 Halberstadt Tel: 03941/590-204 oder -208 Fax: 03941/590-260 Mail: pressestelle@hbs.pol.lsa-net.de

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