Lehrertarifvertrag paraphiert / Finanzstaatssekretär Koehler: sozial verträgliche Bedarfsanpassung der Lehrkräfte
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 063/02 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 063/02 Magdeburg, den 6. Dezember 2002 Lehrertarifvertrag paraphiert / Finanzstaatssekretär Koehler: sozial verträgliche Bedarfsanpassung der Lehrkräfte Vertreter der Landesregierung und der Gewerkschaften GEW Sachsen-Anhalt und dbb-Tarifunion haben heute den Arbeitsplatzsicherungstarifvertrag für Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt paraphiert. Die Tarifparteien streben mit diesem Anschlusstarifvertrag an den bestehenden Lehrertarifvertrag an, auch über den 31.07.2003 hinaus die Beschäftigungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer durch Arbeitsplatzteilung zu sichern. Finanzstaatssekretär Ulrich Koehler äußerte sich zufrieden über die Einigung: ¿Mit diesem Vertrag sind wir in der Lage, die Zahl der Lehrkräfte sozial verträglich an die sinkenden Schülerzahlen anzupassen, um dann den Übergang zur Vollbeschäftigung zu ermöglichen. Trotz schwierigster Haushaltslage ist es uns gelungen, eine Lösung herbeizuführen, die den unterschiedlichen Schulformen gerecht wird und die Motivation der Lehrerschaft fördern wird. Dabei darf nicht verschwiegen werden, dass das Land an die Grenze seiner finanziellen Möglichkeiten gegangen ist und die künftige Finanzierbarkeit von einem moderaten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst abhängen wird.¿ Der paraphierte Vertragsentwurf unterliegt dem Zustimmungsvorbehalt der Mitglieder der Gewerkschaften. Das Land benötigt die Einwilligung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, die einen Zusammenschluss der Bundesländer (ohne Berlin) darstellt. Die Eckpunkte des Tarifvertrages · Der künftige Lehrkräftebedarf in den einzelnen Schulformen wird an das durchschnittliche Niveau der anderen östlichen Bundesländer angepasst. Davon sind alle Schulformen betroffen. · Der neue Tarifvertrag hat insgesamt eine Laufzeit bis zum Ende des Schuljahres 2009/ 2010. Zur Sicherung von Beschäftigungsmöglichkeiten kann die regelmäßige Arbeitszeit vom 1. August 2003 bis zum 31. Juli 2010 herabgesetzt werden. Diese beträgt in den Schuljahren 2003/2004 und 2004/2005 an Grundschulen 78 Prozent, an Sekundarschulen 88 Prozent, an Gymnasien 92 Prozent , an Sonderschulen 92 Prozent · Für die darauf folgenden Schuljahre wird schulformbezogen die besondere regelmäßige Arbeitszeit festgelegt. · Die konkreten Beschäftigungsumfänge werden innerhalb dieser Gesamtlaufzeit jeweils für zwei Jahre auf der Grundlage der tatsächlichen Schüler- und Beschäftigtenzahlen und der konkreten Entwicklung der Schüler/Lehrer-Relationen in den anderen östlichen Bundesländern festgelegt. · Die Festlegung der bedarfsbedingten Arbeitszeiten für das jeweils nachfolgende Schuljahr kann sich entsprechend dem regionalen Bedarf in jeder Schulform in einer Spanne von bis zu zwei Unterrichtsstunden bewegen. · Solange eine besondere regelmäßige oder eine bedarfsbedingte Arbeitszeit gilt, haben die Lehrkräfte einen Kündigungsschutz. · Die bisherigen Arbeitszeitkonten werden geschlossen und die darauf angesammelten Geldwerte an die Lehrkräfte entsprechend den individuellen Wünschen ausgezahlt oder durch zusätzliche Reduzierung der Arbeitszeit in Freizeit abgegolten. · Lehrkräfte in den unteren Vergütungsgruppen erhalten einen Teillohnausgleich, wenn ihre bedarfsbedingte Arbeitszeit unter 80% liegt. · Der Tarifvertrag kann frühestens zum Ende des Schuljahres 2006/07 gekündigt werden. · · Impressum: · Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@fm.lsa-net.de
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