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Magdeburg, den 06.12.2002

Vier Richtlinien im Ministerialblatt veröffentlicht Mittelstandsförderung vereinfacht und verbessert

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 230/02 Magdeburg, den 6. Dezember 2002 Vier Richtlinien im Ministerialblatt veröffentlicht Mittelstandsförderung vereinfacht und verbessert Magdeburg. Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die Mittelstandsförderung überarbeitet und durch zusätzliche Fördermaßnahmen erweitert und verbessert. Mit der Veröffentlichung von vier Förderrichtlinien im Ministerialblatt Nr. 58 vom 06. Dezember 2002 werden zugleich bisherige Richtlinien außer Kraft gesetzt. "Die überarbeiteten Richtlinien orientieren sich am Förderbedarf kleiner und mittelständischer Unternehmen", betont der Innovationsbeauftragte des Wirtschaftsministers, Staatssekretär Manfred Maas. "Hauptziele sind die Stärkung der Finanzkraft und des technologischen Niveaus der Unternehmen. Der Zugang zu Fördermitteln wird vereinfacht, weil bürokratische Hürden aus dem Weg geräumt wurden", so Maas weiter. Diese Richtlinien sind ab sofort in Kraft: Richtlinie über die Gewährung von Darlehen an mittelständische oder technologieorientierte Unternehmen Das Programm trägt der Tatsache Rechnung, dass die meisten Firmen in Sachsen-Anhalt zu wenig Eigenkapital aufbauen konnten. Das hemmt selbst die Entwicklung von Firmen, die gut am Markt platziert sind. Erschwert wird die Situation durch eine starke Zurückhaltung bei der Kreditvergabe durch Geschäftsbanken. Akuter Finanzbedarf für die Existenzfestigung sowie für die Sicherung von Wachstum und Innovationskraft kann entsprechend dieser Richtlinie über die bestehenden Förderinstrumente von Land, Bund und EU hinaus durch Landesdarlehen gedeckt werden. Es handelt sich um verzinsliche Darlehen mit längerfristigen festen Laufzeiten unter anderem für Produkt-/Verfahrensinnovation bis zur Marktreife; Erweiterung und Modernisierung von Produktionssortiment und Produktion sowie zur Markterschließung; industrielle Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben; Einführung zertifizierter Umwelt- und Qualitätsmanagements; einmalige Vorfinanzierung von Material- und sonstigen Kosten bei festen/zu erwartenden Aufträgen. Die Darlehen können bis zu zwei Jahren zins- und tilgungsfrei gestellt werden. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die In- anspruchnahme von Beratungsleistungen (Beratungshilfeprogramm) Das Land beteiligt sich an den Kosten für spezifische Beratungen, die Impulse und Anregungen zur weiteren Verbesserung und Entwicklung von Unternehmen führen. Unter anderem gilt das für Begleitberatung in den ersten drei Jahren nach Gründung eines Unternehmens; Ausgliederungsberatung bei technologieorientierten Unternehmen, die Gründerzentren verlassen und einen neuen Betriebssitz in Sachsen-Anhalt einrichten; Impulsberatung bei der Einführung neuer Systeme und Verfahren, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit führen; Fit für Rating: Beratung im Vorfeld von Unternehmens-Ratings durch die Hausbank oder Externe mit dem Ziel, eine bessere Bewertung im anschließenden Rating zu erreichen; Technologieberatung vor dem Einsatz neuer Verfahren und bis zur Marktreife neuer Produkte und Verfahren. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an technologieorientierte mittelständische Unternehmen Es liegt im besonderen Interesse des Landes, mittelständische Firmen auch dort zu stärken, wo sie gegenüber Großunternehmen benachteiligt sind: bei Forschung, Entwicklung und Innovation. Deshalb sichert dieses Programm Zuschüsse für Ausgaben für die industrielle Forschung; vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben einschließlich Pilotanlagen; die Einführung in die Produktion; Investitionen in Technologietransfer durch Erwerb von Patentrechten, Lizenzen oder Know-how. Hier ist die Förderhöhe in Abstimmung mit der EU beträchtlich aufgestockt worden. Gefördert werden zum Beispiel Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei der vorwettbewerblichen Entwicklung und sogar bis zu 75 Prozent bei der industriellen Forschung mit Vorlaufcharakter. - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kooperationen und Netzwerken Durch kooperative Zusammenarbeit und Vernetzung auf freiwilliger Basis stärken kleine und mittelständische Firmen ihre Leistungskraft. Nur durch organisiertes Zusammenwirken können sie sich im Wettbewerb gegen Großunternehmen auf Dauer behaupten. Das Land fördert solche Kooperationen und Netzwerke, wenn sie auf eine Laufzeit von mindestens drei Jahren angelegt sind. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-43 16 Fax: (0391) 567-44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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