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Magdeburg, den 10.12.2002

Sachsen-Anhalt plant Bundesratsinitiative für einheitliche Sozialhilfe-Regelsätze in den neuen Ländern/ Kommunen werden entlastet

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 772/02 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 772/02 Magdeburg, den 10. Dezember 2002 Sachsen-Anhalt plant Bundesratsinitiative für einheitliche Sozialhilfe-Regelsätze in den neuen Ländern/ Kommunen werden entlastet Sachsen-Anhalt will im Bundesrat einen Vorstoß für einheitliche Sozialhilfe-Eckregelsätze in den neuen Bundesländern starten. Bislang gewährt Sachsen-Anhalt ebenso wie Brandenburg seinen Sozialhilfeempfängern höhere Regelsätze als Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen. Durch eine geringere Erhöhung der Regelsätze für Sachsen-Anhalt zum 1. Juli 2003 könnte ein einheitliches Niveau in den neuen Ländern erreicht werden. Dazu müsste § 22 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) durch eine spezielle Regelung ergänzt werden. Durch die Gesetzesänderung können die Kommunen im Land spürbar finanziell entlastet werden, hieß es am heutigen Dienstag nach der Kabinettssitzung in Magdeburg. Das Einsparpotenzial für die Kommunen wird auf rund 2,6 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Das Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe könnte jährlich rund 88.000 Euro sparen. Nach der jetzigen Gesetzeslage steigen die Regelsätze jeweils zum 1. Juli der Jahre 2000 bis 2004 um den Prozentsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ändert. Durch einen Zusatz, der den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt gestattet, zum 1. Juli 2003 die Regelsätze nur um den Differenzbetrag zu den in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen geltenden Regelsätzen anzuheben, wäre ein einheitliches Niveau hergestellt. Laut § 22 des BSHG werden laufende Leistungen zum Lebensunterhalt außerhalb von Heimen oder ähnlichen Einrichtungen nach Regelsätzen gewährt. Seit 1996 sind durch Übergangsregelungen die Erhöhungen der Regelsätze festgelegt und bundeseinheitlich an die Rentenentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung in den Altbundesländern gekoppelt. Ausgangspunkt für diese Deckelung waren die am 30. Juni 1996 gelten Regelsätze, die bis dahin von den Landesregierungen festgelegt wurden. Damit sind die unterschiedlichen Regelsätze in den neuen Ländern aus dem Jahr 1996 kontinuierlich fortgeschrieben worden, obwohl vergleichbare Lebensverhältnisse bestehen. Aktuelle Regelsätze für Haushaltsvorstände und Alleinerziehende in den neuen Bundesländern seit 1. Januar 2002 in Euro: Brandenburg 280 Mecklenburg-Vorpommern 279 Sachsen 279 Sachsen-Anhalt 282 Thüringen 279 Bei einer angenommenen Rentenerhöhung um 1,6% zum 1. Juli 2003 würde der Regelsatz in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen auf 284 Euro steigen, Brandenburg würde nach einer Gesetzesänderung dann seinen jetzigen Regelsatz um vier Euro, Sachsen-Anhalt seinen aktuellen Satz um zwei Euro erhöhen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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