Antwort von Finanzminister Karl-Heinz Paqué auf eine Kleine Anfrage zur Besoldungsänderung.
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 066/02 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 066/02 Magdeburg, den 12. Dezember 2002 Antwort von Finanzminister Karl-Heinz Paqué auf eine Kleine Anfrage zur Besoldungsänderung. ¿Richtungswechsel muss sorgfältig erwogen werden¿ Edeltraud Rogée, Landtagsabgeordnete der PDS, fragt die Landesregierung, ob diese den Gesetzentwurf des Landes Berlins zum Bundesbesoldungsgesetz unterstütze. Anrede, am 5. November dieses Jahres hat das Land Berlin einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht, der eine begrenzte Öffnung mehrerer Bundesgesetze für entsprechende landesgesetzliche Maßnahmen vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, über Öffnungsklauseln im Besoldungsrecht jedem einzelnen Bundesland die Möglichkeit zu geben, die Dienstbezüge seiner Beamten ¿ durch Verzicht auf Besoldungsanpassungen - um bis zu 10 v. H. absenken zu können. Außerdem soll es jedem Land ermöglicht werden, das Urlaubsgeld zu streichen und die - seit 1993 eingefrorene - jährliche Sonderzuwendung zu kürzen. Dieser Berliner Gesetzesentwurf stellt inhaltlich eine deutliche Abkehr von der weitgehenden Besoldungseinheit der Länder dar, die seit fast dreißig Jahren üblich ist. Ein solcher Richtungswechsel muss sorgfältig erwogen werden. Er darf nicht allein aus kurzfristigen finanziellen Erwägungen heraus erfolgen. Auch von der zeitlichen Abfolge her war in den letzten Jahrzehnten ein anderes Verfahren üblich. Es fanden stets zunächst die Verhandlungen zwischen den Öffentlichen Arbeitgebern und den Gewerkschaften im Tarifbereich statt. Danach legte der Bundesgesetzgeber fest, mit welchen Modifikationen der erfolgte Tarifabschluss auf die Besoldung der Beamten übertragen werden soll. Entsprechend sollte auch dieses Mal vorgegangen werden, denn das Plenum des Bundesrats hat am 8. November dieses Jahres den Gesetzesantrag ohne inhaltliche Debatte in den Innen- und den Finanzausschuss verwiesen. Diese Ausschüsse haben in ihren Sitzungen am 14. November bzw. 5. Dezember 2002 die Behandlung des Entwurfs vertagt. Die Landesregierung trägt diese Beschlüsse mit. Sie wird sich folgerichtig erst dann inhaltlich positionieren, wenn die Erörterung im Bundesratsplenum ansteht, d.h. nach sorgfältiger fachlicher Prüfung der Folgen eines Aufgebens der bundesweiten Besoldungseinheit. Deshalb kann ich die erste der Fragen, die Sie, sehr geehrte Frau Rogée, mit der kleinen Anfrage gestellt haben, zum jetzigen Zeitpunkt weder bejahen noch verneinen. Und dadurch entfällt naturgemäß auch die Grundlage für eine Beantwortung der zweiten Frage. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de
Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de