: 227
Magdeburg, den 17.12.2002

Innenminister Jeziorsky zieht sofortige Konsequenzen aus OVG-Urteil zur "Hundeverordnung"

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 227/02 Magdeburg, den 17. Dezember 2002 Innenminister Jeziorsky zieht sofortige Konsequenzen aus OVG-Urteil zur "Hundeverordnung" Innenminister Klaus Jeziorsky hat als erste Konsequenz auf das Urteil des OVG zur "Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden" heute einen Erlass an die zuständigen Behörden gesandt, in dem auf die gültige Rechtsgrundlage und die Handlungsmöglichkeiten hingewiesen wird. Der Minister betonte, dass nach der gerichtlichen Aufhebung der Verordnung das allgemeine Gefahrenabwehrrecht zur Anwendung komme. Innerhalb dieses Rechtsrahmens können Polizei und zuständige Behörden auch ohne "spezielle Hundeverordnung" handeln, um konkrete Gefahren z. B. durch gefährliche Hunde abzuwehren. Weiter werde im Ministerium zurzeit geprüft, inwieweit gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Rechtssicherheit wieder herzustellen, nachdem das Gericht nun die Verordnung der Vorgängerregierung aufgehoben habe. Denn das Gericht habe, nach erster Prüfung im Ministerium, keine originär inhaltliche, sondern eine formal begründete Entscheidung getroffen, insoweit das Auflisten von Hunderassen als per se gefährliche Hunde nicht im Rahmen der derzeitigen Verordnung, sondern nur durch eine gesetzliche Grundlage erfolgen könne. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung