Jugendliche Straftäter - Minister: Neue Diversionsrichtlinien ermöglichen konsequenteres Vorgehen
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 60/02 Magdeburg, den 18. Dezember 2002 Jugendliche Straftäter - Minister: Neue Diversionsrichtlinien ermöglichen konsequenteres Vorgehen Magdeburg (MJ). Die mit dem Jahreswechsel in Kraft tretenden neuen Diversionsrichtlinien ermöglichen nach Einschätzung von Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker ein konsequenteres Vorgehen gegen jugendliche Straftäter. Die neuen Richtlinien, die fünf Jahre alte Regelungen der Vorgängerregierung ablösen, seien praxisnaher und stärkten die erzieherische Wirkung auf straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, sagte der Minister am Mittwoch bei der Vorstellung der neuen Richtlinien in Magdeburg. Als wichtigste änderungen nannte der Ressortchef: Die Möglichkeit der Staatsanwälte, von einer Anklageerhebung abzusehen, wird künftig nur bei Ersttätern eingeräumt, bei Wiederholungstätern soll regelmäßig keine Diversion stattfinden Die Richtlinien listen jugendtypische Straftaten auf, bei denen die Diversion in Frage kommt Desgleichen werden Tatbestände genannt, bei denen die Diversion in der Regel ausgeschlossen ist wie etwa Raub oder Erpressung Im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen muss die Staatsanwaltschaft künftig nicht mehr begründen, warum sie anklagt Statt die jugendlichen Straftäter wie bisher schriftlich über die Einstellung des Verfahrens zu unterrichten, sollen die Staatsanwälte künftig von der Möglichkeit eines Ermahnungsgesprächs Gebrauch machen Der Minister verwies darauf, dass die neuen Richtlinien mit den Staatsanwaltschaften sowie der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen diskutiert wurden. "Es ist in keiner Stellungnahme der Praxis die Meinung vertreten worden, die Neufassung der Diversionsrichtlinien sei überflüssig und es solle besser bei den alten bleiben", sagte er. Ein Grund dafür sei, dass bei der Neufassung Anregungen aus der Praxis berücksichtigt wurden. Es gehe nicht um eine Abschaffung der Diversion, um auf Umwegen das Jugendstrafrecht zu verschärfen, fügte der Minister hinzu. Mit den bisherigen Richtlinien sei das Ziel des Jugendgerichtsgesetzes ¿ erzieherische Einwirkung auf die Täter ohne Urteil ¿ nicht optimal umgesetzt worden. Der Minister verwies darauf, dass die Zahl der Verfahren, die eingestellt wurden, in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sei. "Es gilt jedoch auch bei Straftaten Jugendlicher das Legalitätsprinzip (Verfolgungszwang), das allerdings wegen des Erziehungsgedankens des Jugendgerichtsgesetzes eingeschränkt ist", sagte der Minister. "Der Erziehungsgedanke verlangt aber auch, dass jugendlichen Straftätern die Strafbarkeit ihres Tuns rechtzeitig und nachhaltig vor Aufgen geführt wird. Dies gilt in Sachsen-Anhalts umso mehr, da hier der prozentuale Anteil der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen erheblich über dem Bundesdurchschnitt liegt", fügte Minister Becker hinzu. Er sprach sich desweiteren dafür aus, Straftäter in geeigneten Fällen generell möglichst zeitnah nach der Tat zu verurteilen. Deshalb strebe er nachhaltig die Förderung der beschleunigten Verfahren an. Seit seinem Amtsantritt im Mai habe sich die Zahl der beschleunigten Verfahren im Land deutlich erhöht. Seien von den Staatsanwaltschaften im Land im vergangenen Jahr insgesamt 241 Anträge auf beschleunigte Verfahren gestellt worden, lag die Zahl Ende November dieses Jahres bereits bei 582. Zu Ihrer Information: Ein Absehen von Strafe (Diversion) ist in den Paragrafen 45 und 47 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) geregelt. Zur Konkretisierung der diesbezüglichen Voraussetzungen erlassen die Bundesländer Diversionsrichtlinien. Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Susanne Hofmeister, Telefon: (0391) 567 - 6235 Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstrasse 40-42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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