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Magdeburg, den 23.12.2002

Tipps zum Silvesterfeuerwerk: Verbraucherschutzministerium warnt vor leichtsinnigem Umgang

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 188/02 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 188/02 Magdeburg, den 23. Dezember 2002 Tipps zum Silvesterfeuerwerk: Verbraucherschutzministerium warnt vor leichtsinnigem Umgang Kauf · Bereits beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper amtlich zugelassen sind. Das ist an dem Aufdruck "BAM - P I -" oder "BAM - P II -" (Klasse II) und einer nachfolgenden Nummer zu erkennen. · Der Verkauf von Feuerwerkskörpern (Klasse II) ist in diesem Jahr vom 28. bis 31. Dezember gestattet. Ein Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren ist nicht erlaubt. Gebrauch · Vor dem Zünden von Raketen, Knallern und anderen Feuerwerkskörpern sollte zuerst die Gebrauchsanweisung aufmerksam gelesen werden. Oftmals ist nicht bekannt, dass Jugendlichen unter 18 Jahren das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II nicht erlaubt ist. · Generell ist darauf zu achten, dass Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien verwendet werden dürfen. · Beim Zünden sollten die übrigen Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen oder am Körper getragen werden. · Nach dem Anzünden bitte die Gegenstände nicht in der Hand behalten und auf Sicherheitsabstand gehen. · So genannte Blindgänger keinesfalls nochmals zünden, sondern nach einer Wartezeit mit Wasser unschädlich machen. · Die Herstellung von oder Veränderungen an Feuerwerkskörpern sind grundsätzlich verboten. · Feuerwerkskörper sollen vom Erdboden und nicht vom Balkon aus gezündet oder von oben herunter geworfen werden. · Menschen, offene Fenster, Türen, Mülltonnen oder Briefkästen sind keine Zielobjekte. · Raketen mit Führungsstab dürfen keinesfalls in den Boden gesteckt werden. Rücksichtnahme · Mit Rücksicht auf andere Personen dürfen Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kinderspielplätzen, Altenheimen und Kirchen abgebrannt werden. · Nicht vergessen: Kleinfeuerwerk (Klasse II) darf ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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