Neue Grundsicherung ab 2003 / Minister Kley: Anträge so schnell wie möglich stellen
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 180/02 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 180/02 Magdeburg, den 27. Dezember 2002 Neue Grundsicherung ab 2003 / Minister Kley: Anträge so schnell wie möglich stellen Magdeburg. Ab 1. Januar 2003 gibt es die neue Grundsicherung. Das Bundes-Gesetz sichert künftig älteren Menschen und schwerbehinderten Erwachsenen ein Grundeinkommen. Sozialminister Gerry Kley (FDP) appellierte am Freitag an alle Betroffenen, so schnell wie möglich einen Antrag bei den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten zu stellen. "Da eine rückwirkende Zahlung nicht möglich ist, geht Anspruchsberechtigten andernfalls Geld verloren", sagte Kley in Magdeburg. Das Bundesgesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GsiG) ist Teil der Rentenreform. Zum Hintergrund · Anspruch auf Grundsicherung haben Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder über 18-jährige, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden täglich zur Verfügung stehen. · Der Grundsicherungsbedarf errechnet sich wie in der Sozialhilfe aus dem Regelsatz, den angemessenen tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung und einem Mehrbedarf für schwerbehinderte Menschen mit anerkannter Gehbehinderung. · Die Leistung ist abhängig von der Bedürftigkeit, d.h. eigene Einkommen und Vermögen der Antragssteller sowie deren Ehepartner bzw. Lebenspartner sind wie bei der Sozialhilfe zu berücksichtigen. Gezahlt wird als Grundsicherung die Differenz zwischen dem errechneten Bedarf und dem Einkommen. Kinder und Eltern Anspruchsberechtiger werden nur dann herangezogen, wenn ihr steuerliches Einkommen jährlich 100.000 Euro übersteigt. · Träger der Grundsicherung sind die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Grundsicherung auch auszahlen. Anträge können bei den Trägern der Grundsicherung oder den Rentenversicherungsträgern gestellt werden. · Die Zahlung der Grundsicherung beginnt mit dem Monat der Antragstellung, ein Anspruch besteht ab 1.Januar 2003. Rückwirkende Zahlungen sind ausgeschlossen. · Die Grundsicherung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Für die Weiterbewilligung ist rechtzeitig ein neuer Antrag zu stellen. · Rentnerinnen und Rentner, deren Einkünfte monatlich 844 Euro nicht übersteigen, sind von ihrem Rentenversicherungsträger bereits gezielt über die neue Möglichkeit der Grundsicherung informiert worden und haben Antragsformulare zugeschickt bekommen. Weitere Informationen Auskünfte und Hilfe gibt es bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger oder im Internet unter www.bfa.de und www.bma.bund.de Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de
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