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Magdeburg, den 30.12.2002

Neue Trinkwasser-Verordnung bringt Änderungen für Haushalte

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 189/02 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 189/02 Magdeburg, den 30. Dezember 2002 Neue Trinkwasser-Verordnung bringt Änderungen für Haushalte Magdeburg. Zum 1. Januar tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass damit auf Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen, aber auch auf Privathaushalte Änderungen zukommen. Mit der Trinkwasserverordnung werden Vorgaben der EU in deutsches Recht umgesetzt und neue Erkenntnisse in der hygienischen Überwachung des Trinkwasser beachtet. Nach der neuen Verordnung gilt: Wasser mit Trinkwasserqualität ist nicht nur zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen sowie Getränken erforderlich, sondern auch zur Körperreinigung und -pflege bis hin zum Wäschewaschen. Die neue Trinkwasserverordnung regelt zum einen die Aufgaben und Pflichten aller Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen. Das sind sowohl öffentliche Wasserversorger als auch Betreiber von Hausbrunnen oder Hausinstallationen. Dazu gehören die regelmäßige Wartung der jeweiligen Anlage und Eigenkontrollen. Die Inbetriebnahme, Stillegung oder Veränderungen der Wasserversorgungsanlage sind dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Verordnung legt zum anderen Eckwerte zur Überwachung der Trinkwasserqualität durch die Gesundheitsämter fest. Das Sozialministerium weist insbesondere auf die neue Anzeigepflicht für Anlagen hin, die kein Trinkwasser fördern, aber zusätzlich im Haushalt genutzt werden. Demnach muss die Inbetriebnahme und Stillegung z.B. von Regenwassernutzungsanlagen gemeldet werden. Gibt es solche Wasseranlagen im Haushalt bereits, muss dies nachträglich angezeigt werden. Generell sind in diesen Fällen getrennte Leitungssysteme vorgeschrieben, die darüber hinaus farblich unterschiedlich zu kennzeichnen sind. Wichtig ist auch die nunmehr festgeschriebene stufenweise Verringerung des Grenzwertes für Blei im Trinkwasser von derzeit 0,040 mg/l auf 0,010 mg/l bis zum Jahr 2013. Ab Dezember 2003 gilt ein Grenzwert von 0,025 mg/l. Eine Übersicht über alle Stellen in Sachsen-Anhalt, die ab 1. Januar Trinkwasseruntersuchungen durchführen dürfen, ist unter www.ms.sachsen-anhalt.de abrufbar. Weitere Informationen zur neuen Trinkwasserverordnung gibt es bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, beim Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalts, bei Wasserversorgungsunternehmen oder im Internet unter www.dvgw.de . Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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