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Magdeburg, den 07.01.2003

Kabinett verabschiedet Verordnung über den Rechtsverkehr bis zur Wiederherstellung zerstörter Grundbücher

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 007/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 007/03 Magdeburg, den 7. Januar 2003 Kabinett verabschiedet Verordnung über den Rechtsverkehr bis zur Wiederherstellung zerstörter Grundbücher Nach der Flutkatastrophe vom vergangenen Jahr hat Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland gesetzgeberische Konsequenzen für den Grundstücksverkehr gezogen. Das Kabinett verabschiedete am heutigen Dienstag die Verordnung über den Rechtsverkehr bis zur Wiederherstellung zerstörter Grundbücher. Im Katastrophenfall reicht künftig übergangsweise die Bestätigung des Grundbuchamtes über den Eigentümerwechsel. Diese Bestätigung kann im Katastrophenfall vorübergehend die Eintragung im Grundbuch ersetzen und muss später nachgetragen werden.  ¿Mit dem neuen Verfahren halten wir auch im Katastrophenfall den reibungslosen Verkehr mit Grundstücken jederzeit und landesweit aufrecht¿, sagte Justizminister Curt Becker. Außerdem werde vorgesorgt, falls die letzten in Papierform geführten Grundbücher zerstört würden bzw. abhanden kämen, da die Umstellung auf das Elektronische Grundbuch in den Grundbuchbezirken Eisleben, Salzwedel, Weißenfels, Wittenberg und Zeitz noch aussteht oder wie etwa in Bernburg noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Zur Ihrer Information: Sachsen-Anhalt hat als eines der ersten Bundesländer damit begonnen, das Elektronische Grundbuch einzuführen. Inzwischen ist die Umstellung der rd. 1,1 Millionen Grundbücher (das sind rd. 13 Millionen Papierseiten) weit vorangeschritten. Rechtsänderungen an Grundstücken bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung im Grundbuch. Zum Schutz vor den Wassermassen war Mitte August im Zentralen Grundbucharchiv in Barby der Server für das EDV-Grundbuch abgeschaltet worden. Die Technik war ebenso wie die Grundakten an überflutungssichere Orte gebracht worden. Für einige Tage waren weder Eintragungen in das Grundbuch noch Auskünfte aus dem Grundbuch möglich. Weil die Abschaltung nur kurzfristig erfolgen musste, ist es nicht zu Störungen des Grundstücksverkehrs gekommen. Auch Papiergrundbücher sind nicht zerstört worden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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