Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes soll Finanzlage der Kommunen verbessern
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 019/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 019/03 Magdeburg, den 14. Januar 2003 Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes soll Finanzlage der Kommunen verbessern Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung die Einbringung einer Bundesratsinitiative zur Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen beschlossen. Mit der geplanten Änderung des Grundgesetzes werde das Ziel verfolgt, eine Konnexitätsregelung einzuführen, wonach der Bund bei gesetzlichen Aufgabenzuweisungen an die Kommunen gleichzeitig eine Kostenregelung zu treffen habe. Der Innenminister verweist darauf, dass die Länder immer größere Schwierigkeiten hätten, die kommunale Ebene mit einer adäquaten Finanzierung auszustatten, die auch noch Spielraum bei der Gestaltung freiwilliger Aufgaben ließe. Diese schwierige finanzielle Lage werde durch die permanente Aufgabenübertragung ohne hinreichende Kostenerstattung bzw. ohne bessere Berücksichtigung bei der Steuerverteilung durch den Bund weiter verschärft. Jeziorsky: "Wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen. Den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals. Einerseits sind die Steuereinnahmen rückläufig, wodurch immer weniger Geld zur Verfügung steht. Andererseits werden den Kommunen vom Bund immer mehr Aufgaben zu Lasten ihrer Haushalte übertragen." Deshalb sei es notwendig, so der Minister, eine Verpflichtung für den Bund festzuschreiben, bei der Übertragung von Aufgaben auch die notwendigen Finanzmittel für die Erledigung dieser Aufgaben bereitzustellen. Die meisten Bundesländer hätten diesen Grundsatz in ihren Verfassungen verankert. Jeziorsky: "Die Ausgaben der Kommunen z. B. für die Sozialhilfe wachsen ständig. Konsolidierungspotentiale sind in den kommunalen Haushalten weitestgehend ausgeschöpft." Die maßgebliche Bestimmungsgröße für den Finanzbedarf der Kommunen sei vor allem der Bestand der zugewiesenen Aufgaben. Dominierend seien hier neben den Landesgesetzen die Gesetze des Bundes und zunehmend EU-Regelungen. So soll z.B. derzeit durch Bundesverordnung die Anforderung an die Wasserqualität in Schwimmhallen und Freibädern erhöht werden, was zu einer erheblichen Belastung der kommunalen Haushalte führt (ca. 20.000 Euro pro Bad) - die Regelung der Kostenfrage bleibt jedoch offen. Auch gilt seit 1. Januar 2003 die vom Bund beschlossene Grundsicherung, die von den Kommunen weitgehend organisiert und finanziert werden muss. Oder das gescheiterte Zuwanderungsgesetz des Bundes, auch hier wären im Bereich der Ausländerbehörden zahlreiche Planstellen neu einzurichten gewesen (so rechnen z. B. Halle und Magdeburg neben dem vermehrten Sachaufwand mit je drei zusätzlichen Personalstellen). Die daraus resultierenden Personalkosten hätten zum großen Teil die Kommunen getragen. Des Weiteren werden im neuen Futtermittelgesetz und im Verfütterungsverbotsgesetz den Landkreisen umfängliche neue Überwachungspflichten aufgegeben. Jeziorsky: "Die Kommunen werden vom Bund mit immer neuen Aufgaben und Leistungsversprechen konfrontiert und somit zunehmend finanziell belastet!" Die geplante Grundgesetzänderung würde zu einer nachhaltigen Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen führen. Ausnahmslos jede Auferlegung neuer oder die Ausweitung bestehender Aufgaben durch den Bund würde einen Kostenausgleich zwingend vorschreiben. In Artikel 87 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt sei bereits eine entsprechende Regelung für die Aufgabenübertragung durch das Land enthalten. Innenminister Jeziorsky: "Im Grundgesetz fehlt leider eine vergleichbare Regelung. Diese Lücke ist nicht länger hinnehmbar und soll durch die Bundesratsinitiative geschlossen werden." Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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