Kabinett will wichtige Autobahnprojekte in Landesentwicklungsplan festschreiben
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 020/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 020/03 Magdeburg, den 14. Januar 2003 Kabinett will wichtige Autobahnprojekte in Landesentwicklungsplan festschreiben Sachsen-Anhalts Landesregierung will die Nordverlängerung der A14 und die Fortführung der A71 Würzburg-Erfurt-Sangerhausen über Hettstedt bis zur A14 bei Bernburg gesetzlich festschreiben. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung einen vom Ministerium für Bau und Verkehr erarbeiteten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) gebilligt. Danach wären beide Verkehrsprojekte im LEP künftig nicht mehr als Bundesfernstraßen, sondern eindeutig als Autobahnen ausgewiesen. ¿Beide Vorhaben sind besonders für die Entwicklung der Infrastruktur in der Altmark und dem Mansfelder Land enorm wichtig¿, begründete Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre die angestrebte Gesetzesänderung, die noch vom Landtag beschlossen werden muss. Aus diesem Grunde seien die Verlängerungen der A14 und der A71 auch für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden, über dessen Fortschreibung der Bundestag in diesem Jahr entscheidet. Mit der eindeutigen Festschreibung als Autobahnprojekt wolle Sachsen-Anhalt die besondere landesplanerische Bedeutung der beiden Trassen gegenüber dem Bund unterstreichen, sagte Daehre. Im Gesetz über den Landesentwicklungsplan vom August 1999 sind die Nordverlängerung der A14 und die Fortführung der A71 bis Bernburg derzeit noch als Bundesfernstraßen ausgewiesen. Dieser Begriff erfasst sowohl Bundesautobahnen als auch Bundesstraßen. Die von der Landesregierung vorgesehene Klarstellung kann ohne erneutes förmliches Verfahren vorgenommen werden, da bereits im Aufstellungsverfahren zum LEP bei beiden Projekten stets vom Neubau einer Autobahn ausgegangen worden ist. Um die zügige Umsetzung wichtiger Infrastrukturvorhaben zu erleichtern, will Sachsen-Anhalt mit den Nachbarländern Sachsen und Thüringen im Bundesrat eine Verlängerung des so genannten Beschleunigungsgesetzes für Verkehrswegeplanungen über das Jahr 2004 hinaus erreichen. Ein entsprechender Antrag soll bei der nächsten Sitzung der Länderkammer im Februar von Thüringen eingebracht werden. Das ¿Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz¿ regelt u.a., dass sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren betreffen, durch das Bundesverwaltungsgericht im ersten und letzten Rechtszug entschieden werden. Zu Ihrer Information: Zur Vorbereitung des Baus der A14-Nordverlängerung von Magdeburg in Richtung Schwerin hatte das Land im Dezember die ersten Vorplanungsaufträge vergeben. Dazu gehören u.a. drei Studien, in denen die Umweltverträglichkeit des Straßenbauprojekts für einen Raum von rund 91.300 Hektar untersucht wird. Parallel dazu hat Sachsen-Anhalt unter Beteiligung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und des Bundes eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben. Sie dient vor allem zur Berechnung künftiger Verkehrsströme im Norden Sachsen-Anhalts und über die Landesgrenzen hinaus. Die Daten dienen u.a. zur Planung möglicher Autobahn-Anschlussstellen sowie von Folgemaßnahmen im nachgeordneten Straßennetz. Auf die ¿Hosenträger-Variante¿ hatten sich die Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Juli vorigen Jahres mit dem Bund geeinigt. Nach Berechnung von Experten wird die Umsetzung des Projekts, zu dem neben der Verlängerung der A14 und der A39 auch die Anbindung von Salzwedel, Gardelegen und Haldensleben sowie eine West-Ost-Bundesstraße in Richtung Brandenburg gehören, rund 1,6 Milliarden Euro kosten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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