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Magdeburg, den 14.01.2003

Landesregierung beschließt Änderung von Justizgesetzen: Stärkere Dezentralisierung von Aufgaben

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 016/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 016/03 Magdeburg, den 14. Januar 2003 Landesregierung beschließt Änderung von Justizgesetzen: Stärkere Dezentralisierung von Aufgaben In ihrem Bemühen um eine stärkere Dezentralisierung von Aufgaben hat Sachsen-Anhalts Landesregierung am heutigen Dienstag weitere Justizgesetze geändert und den Fachbehörden mehr Kompetenzen eingeräumt. So ist künftig nicht mehr das Justizministerium als oberste Landesbehörde für die Berufung von ehrenamtlichen Richtern in der Sozialgerichtsbarkeit zuständig, sondern das Landessozialgericht. Auch bei der Berufung von ehrenamtlichen Richtern in der Arbeitsgerichtsbarkeit ging die Zuständigkeit vom Justizministerium an das Landesarbeitsgericht über. Die Verlagerung der Aufgaben war in einem Anhörungsverfahren von den zuständigen Gerichten begrüßt worden. ¿Mit der Aufgabenverlagerung von oben nach unten setzen wir Vorhaben der Koalitionsvereinbarung weiter um¿, sagte Justizminister Curt Becker. Eine Dezentralisierung von Aufgaben und Befugnissen und eine Verlagerung von Vollzugsaufgaben aus den Ministerien sei erklärtes Ziel der Landesregierung, fügte er hinzu. Der Ressortchef verwies außerdem darauf, dass im Justizministerium bereits Ende vergangenen Jahres die personalrechtlichen Befugnisse neu geregelt wurden. Seit dem Jahreswechsel sind nunmehr die obersten Gerichte des Landes sowie deren nachgeordnete Behörden unter anderem für Einstellungen, Beurteilungen und Beförderungen des Personals ¿ ausgenommen des richterlichen Dienstes ¿ verantwortlich. Zu Ihrer Information: Die Kammern der Arbeitsgerichte sind mit einem Vorsitzenden, der Berufsrichter ist, und je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber besetzt. Auch die Kammern der Sozialgerichte entscheiden in der Besetzung mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, die je nach Rechtsgebiet aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Versicherten, der Vertragsärzte oder etwa der Schwerbehinderten berufen worden sein müssen. Anders als die Schöffen in Strafprozessen werden die ehrenamtlichen Richter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit nicht als Laien, sondern wegen ihres besonderen Sachverstandes aufgrund der Zugehörigkeit zu den genannten Personengruppen berufen. Sie wirken auch bei Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts und des Landessozialgerichts mit. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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