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Magdeburg, den 27.01.2003

Sozialminister Kley appelliert an AOK: Lösung bei Vergütungsstreitigkeiten in der häuslichen Krankenpflege überfällig

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 004/03 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 004/03 Magdeburg, den 27. Januar 2003 Sozialminister Kley appelliert an AOK: Lösung bei Vergütungsstreitigkeiten in der häuslichen Krankenpflege überfällig Magdeburg. Sozialminister Gerry Kley hat die AOK Sachsen-Anhalt aufgefordert, den vertragslosen Zustand mit privaten Dienstleistern im Bereich der häuslichen Krankenpflege zu beenden. Hintergrund ist, dass es zwischen der Krankenkasse und einzelnen Verbänden seit dem Herbst 2000 keine vertraglichen Regelungen mehr über die Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege gibt. Kley sagte am Montag: "Im Interesse aller Beteiligten sollte endlich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden." Da ein Schiedsstellenverfahren gesetzlich nicht vorgesehen sei, habe das Sozialministerium bereits vor längerer Zeit ein freiwilliges Schlichtungsverfahren vorgeschlagen. Darauf sei die AOK jedoch bisher nicht eingegangen. Eine Lösung sei längst überfällig, so der Minister. Auch der  Landtag unterstütze dieses Ansinnen nachdrücklich. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte die Landesregierung im Oktober vergangenen Jahres einstimmig aufgefordert, im Bundesrat einen Gesetzentwurf einzubringen, der die Schaffung einer Schiedsstelle zur Regelung von Streitigkeiten in der häuslichen Krankenpflege vorsieht. Dies wird zur Zeit vorbereitet. Zum Hintergrund Krankenkassen und private Leistungserbringer schließen Vereinbarungen ab, nach denen Leistungen in der häuslichen Krankenpflege vergütet werden. Ausgestaltung und Inhalt von solchen Vereinbarungen sind originäres Selbstverwaltungsrecht der gesetzlichen Krankenkassen. Das Sozialministerium, das nur die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen ausübt, kann daher keine Leistungsvergütung festsetzen. Da schätzungsweise 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Sachsen-Anhalt bei der AOK versichert sind, haben Vergütungsvereinbarungen für die privaten Dienstleister große Bedeutung. Derzeit hat die Krankenkasse nur mit verschiedenen einzelnen privaten Leistungserbringern Vereinbarungen mit einem geringeren und nach Auffassung der Leistungserbringer nicht auskömmlichen Vergütungsniveau geschlossen. Sie zahlt jenen Dienstleistern, mit denen keine Regelungen bestehen, dieselbe Vergütung. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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