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Magdeburg, den 28.01.2003

Änderung des Landesrichtergesetzes beschlossen/ Justizminister Becker: ? Mehr Chancen für Nachwuchs?

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 046/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 046/03 Magdeburg, den 28. Januar 2003 Änderung des Landesrichtergesetzes beschlossen/ Justizminister Becker: ¿ Mehr Chancen für Nachwuchs¿ Sachsen-Anhalts Landesregierung hat den Weg für eine Änderung des Landesrichtergesetzes freigemacht. Justizminister Curt Becker unterstrich: ¿Wir wollen den jungen Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bessere berufliche Zukunftschancen bieten, damit der berufliche Nachwuchs nicht in andere Bundesländer abwandert.¿ Mit der in der heutigen Kabinettssitzung beschlossenen Änderung wurde die von 65 auf 68 Jahre erhöhte Altersgrenze für Richter und Staatsanwälte aufgehoben. Die Änderung des Landesrichtergesetzes war Ende vergangenen Jahres erstmalig vom Kabinett beraten und in einer Anhörung von den Interessenvertretungen begrüßt worden. Sie wird nun dem Landtag zugeleitet. Nach der bisherigen Regelung konnten Richter, Staatsanwälte und Beamte des gehobenen und höheren Dienstes bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bis zum 68. Lebensjahr arbeiten. Voraussetzung hierfür war die Vollendung des 55. Lebensjahres bis zum 31. Dezember 1997. Mit der Streichung der erhöhten Altersgrenze reagiere das Land auch auf die gute Personalausstattung im Justizdienst, so der Minister. Von der Streichung der Regelung sind insgesamt 50 Bedienstete, davon 29 von 668 Richterinnen und Richtern und zwei von 222 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten betroffen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes gibt es eine Übergangsregelung, die am 1. April 2006 außer Kraft tritt. Zu Ihrer Information: Die erhöhte Altersgrenze in § 85 Abs. 1 des Richtergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt geht auf eine Regelung des Einigungsvertrages zurück. Sie gilt seit 1991. Mit ihr sollten erfahrene Bedienstete aus den alten Bundesländern für den Aufbau der Justiz in Sachsen-Anhalt gewonnen werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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